Wechselmodell

  • Definition: Das Wechselmodell ist ein Betreuungsmodell nach Trennung der Eltern, bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnt und betreut wird. Es setzt Kooperationsfähigkeit und räumliche Nähe voraus.
  • Praxisbeispiel: Das Kind verbringt jeweils eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater; beide sind zu gleichen Teilen betreuend tätig.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Umgangsrecht, Sorgerechtsvereinbarung, Kindeswohl.

Wann ist das Wechselmodell sinnvoll?

Wenn beide Eltern das Kind gleichermaßen betreuen möchten und kooperieren können.

Wie wirkt sich das Wechselmodell auf den Unterhalt aus?

In der Regel entfällt Barunterhalt; beide tragen die Kosten nach Einkommen.

Ist eine gerichtliche Anordnung möglich?

Ja, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

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