Werksmietvertrag

  • Definition: Ein Werksmietvertrag ist ein Mietvertrag für Wohnraum, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. Er ist an das Arbeitsverhältnis gekoppelt und endet häufig mit diesem.
  • Praxisbeispiel: Eine Klinik stellt ihren Ärzten Wohnungen zur Verfügung; bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Ärzte ausziehen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gewerberaummietvertrag, Dienstwohnung, Arbeitsrecht.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Kürzere Fristen sind zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Muss Miete gezahlt werden?

Ja, aber sie kann subventioniert sein; der Mietwert gilt als geldwerter Vorteil.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer?

Gewöhnliche Mieterschutzrechte gelten eingeschränkt.

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