Werkvertrag

  • Definition: Ein Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung eines Werkes gegen Zahlung einer Vergütung (§§ 631 ff. BGB). Der Erfolg der Leistung steht im Vordergrund.
  • Praxisbeispiel: Ein Bauunternehmer errichtet ein Haus und schuldet die mangelfreie Übergabe; bis dahin trägt er das Risiko.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Dienstvertrag, Mängelgewährleistung, Vergütung.

Wann geht das Risiko über?

Mit Abnahme des Werks durch den Besteller.

Welche Gewährleistungsfristen gelten?

Fünf Jahre für Bauwerke, zwei Jahre für bewegliche Sachen.

Was passiert bei Mängeln?

Der Besteller kann Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen.

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