Wettbewerbsverbot

  • Definition: Das Wettbewerbsverbot untersagt einer Vertragspartei, während oder nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses im Wettbewerb zu treten. Es ist in Arbeitsverträgen, Gesellschaftsverträgen und Kaufverträgen üblich.
  • Praxisbeispiel: Ein ehemaliger Geschäftsführer verpflichtet sich, nach seinem Ausscheiden zwei Jahre lang keine konkurrierende Tätigkeit aufzunehmen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag.

Wann ist ein Wettbewerbsverbot wirksam?

Wenn es schriftlich vereinbart, angemessen in Zeit und Ort beschränkt und eine Karenzentschädigung vorgesehen ist.

Welche Dauer ist zulässig?

Im Arbeitsrecht maximal zwei Jahre.

Was passiert bei Verstoß?

Es drohen Schadensersatz und Vertragsstrafen.

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