Wirtschaftlicher Eigentümer

  • Definition: Der wirtschaftliche Eigentümer einer Sache oder eines Rechts ist die Person, die die tatsächliche Herrschaft ausübt, auch wenn sie nicht der juristische Eigentümer ist. Im Steuerrecht ist diese Zuordnung wichtig für die Besteuerung.
  • Praxisbeispiel: Bei einer Treuhand hält der Treuhänder das Eigentum, wirtschaftlicher Eigentümer ist aber der Treugeber, der Nutzen und Gefahr trägt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Treuhand, Kapitalanlage, Beneficial Owner. 

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Für Steuerpflicht und Transparenzregister.

Wie wird der wirtschaftliche Eigentümer ermittelt?

Durch Analyse der Vertragsbeziehungen und faktischen Kontrolle.

Gibt es Meldepflichten?

Ja, Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden.

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