Witwenrente

  • Definition: Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung, die Witwen oder Witwer nach dem Tod des versicherten Ehepartners erhalten (§§ 46 ff. SGB VI). Es gibt kleine und große Witwenrente.
  • Praxisbeispiel: Nach dem Tod ihres Ehemannes erhält eine Witwe die große Witwenrente, da sie das 45. Lebensjahr vollendet und ein Kind erzieht.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Erbfolge, Nachlassgericht, Unterhaltsrecht.

Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

Die kleine Witwenrente befristet für zwei Jahre; die große lebenslang, solange keine Wiederheirat erfolgt.

Wie hoch ist die Rente?

55 % der Rente des Verstorbenen, ggf. 60 % bei vor 2002 geschlossenen Ehen.

Wie wird Einkommen angerechnet?

Einkommen der Hinterbliebenen kann zur Kürzung führen.

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