Wohngeld

  • Definition: Wohngeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten (§ WoGG). Es gibt Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer.
  • Praxisbeispiel: Eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen beantragt Wohngeld, um die monatliche Miete für ihre Wohnung tragen zu können.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kindergeld, Sozialhilfe, Nebenkostenabrechnung.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen, die nicht Transferleistungen wie ALG II erhalten.

Wie wird die Höhe berechnet?

Abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete.

Wo stellt man den Antrag?

Bei der örtlichen Wohngeldbehörde.

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