Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Definition: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht aus allen Eigentümern einer Wohnungseigentumsanlage. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum und beschließt über Instandhaltung und Hausordnung (§ 9b WEG).
  • Praxisbeispiel: Die WEG eines Mehrfamilienhauses beschließt die Sanierung des Dachs und verteilt die Kosten nach Miteigentumsanteilen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Wohnungseigentumsrecht, Teilungserklärung, Verwaltungsbeirat.

Wer vertritt die WEG?

Der gewählte Verwalter; er setzt die Beschlüsse um.

Wie werden Beschlüsse gefasst?

Durch Mehrheit auf der Eigentümerversammlung; einige Maßnahmen benötigen Einstimmigkeit.

Kann man Beschlüsse anfechten?

Ja, innerhalb eines Monats beim Amtsgericht.

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