Wohnungseigentumsrecht

  • Definition: Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Sondereigentum an Wohnungen und das gemeinschaftliche Eigentum an Grundstücken. Es basiert auf dem WEG und der Teilungserklärung.
  • Praxisbeispiel: Im Streit um die Nutzung des gemeinschaftlichen Gartens wendet sich ein Eigentümer an das Amtsgericht, das nach dem WEG entscheidet.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Teilungserklärung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mietminderung.

Welche Rechte hat der Wohnungseigentümer?

Alleiniges Nutzungsrecht an seiner Wohnung und Mitwirkungsrechte in der WEG.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?

Dach, Treppenhaus, Grundstück, tragende Wände.

Welche Pflichten bestehen?

Beitragszahlung für Instandhaltung, Einhaltung der Hausordnung.

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