Zahllast (Umsatzsteuer)

  • Definition: Die Zahllast ist der Betrag an Umsatzsteuer, den ein Unternehmer an das Finanzamt abzuführen hat. Sie ergibt sich aus der Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuer.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen weist im Monat 19 000 € Umsatzsteuer aus; es hat 5 000 € Vorsteuer gezahlt. Die Zahllast beträgt 14 000 €.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Vorsteuerabzug, Umsatzsteuervoranmeldung, ELSTER.

Wann ist die Zahllast fällig?

Bei monatlicher oder vierteljährlicher Voranmeldung am 10. Tag des Folgemonats.

Was passiert bei Überzahlung?

Es entsteht ein Vorsteuerüberhang, der erstattet wird.

Wie berechne ich die Zahllast?

Umsatzsteuer minus Vorsteuer anhand der Buchhaltungsdaten.

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