Zahlungsunfähigkeit

  • Definition: Zahlungsunfähigkeit ist eine Insolvenzreife, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Sie ist ein Grund für die Insolvenzantragspflicht (§ 17 InsO).
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH kann fällige Rechnungen nicht mehr begleichen; die Geschäftsführung muss Insolvenzantrag stellen, um Insolvenzverschleppung zu vermeiden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Insolvenzrecht, Überschuldung, Liquidität.

Wie wird die Zahlungsunfähigkeit festgestellt?

Durch Liquiditätsstatus: Fällige Verbindlichkeiten übersteigen die verfügbaren Zahlungsmittel dauerhaft.

Welche Frist gilt für den Insolvenzantrag?

Drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.

Was unterscheidet Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit?

Letztere erlaubt ein Schutzschirmverfahren und präventive Sanierung.

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