Zahlungsverzug

  • Definition: Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Schuldner eine fällige Geldforderung trotz Mahnung oder kalendermäßiger Bestimmung nicht leistet (§§ 286 ff. BGB). Es entstehen Verzugszinsen und ggf. Schadensersatz.
  • Praxisbeispiel: Ein Kunde zahlt die Rechnung trotz Frist nicht; der Lieferant fordert Verzugszinsen und Mahnkosten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Mahnung, Rücktrittsrecht, Pfändungsschutzkonto.

Wann gerät man ohne Mahnung in Verzug?

Wenn die Leistung kalendermäßig bestimmt ist oder eine ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung vorliegt.

Wie hoch sind Verzugszinsen?

Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften; neun Punkte bei Geschäften zwischen Unternehmern.

Können weitere Kosten geltend gemacht werden?

Ja, z. B. Pauschale von 40 € bei B2B-Geschäften.

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