Zeitarbeit

  • Definition: Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer bei einem Verleiher angestellt ist und vorübergehend an einen Entleiher verliehen wird. Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
  • Praxisbeispiel: Eine Zeitarbeitsfirma stellt Mitarbeiter ein und verleiht sie an ein  Industrieunternehmen für Spitzenzeiten; das Unternehmen zahlt eine Gebühr.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Equal Pay. 

Wie lange darf Zeitarbeit dauern?

Maximal 18 Monate beim gleichen Entleiher, es sei denn, ein Tarifvertrag regelt anderes.

Haben Zeitarbeiter Anspruch auf gleiches Entgelt?

Nach neun Monaten besteht Equal-Pay-Anspruch.

Wer trägt das Arbeitgeberrisiko?

Der Verleiher, z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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