Zeithonorar

  • Definition: Ein Zeithonorar ist eine Vergütung, die sich nach der aufgewendeten Zeit bemisst, z.B. bei Rechtsanwälten, Beratern oder Architekten. Abgerechnet wird nach Stundensatz.
  • Praxisbeispiel: Ein Anwalt berechnet ein Zeithonorar von 250 € pro Stunde; für eine Beratung von drei Stunden stellt er 750 € in Rechnung.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Vergütungsvereinbarung, Dienstvertrag, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Wann ist ein Zeithonorar sinnvoll?

Bei unbestimmtem Umfang der Tätigkeit.

Wie wird Transparenz gewährleistet?

Durch Stundenzettel und regelmäßige Reporting.

Gibt es Alternativen?

Pauschalhonorar, Erfolgshonorar (bei Beratern begrenzt).

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