Zession (Abtretung)

  • Definition: Zession ist die Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) durch Abtretungsvertrag (§ 398 BGB). Sie bedarf keiner Form.
  • Praxisbeispiel: Ein Lieferant tritt seine offenen Forderungen an eine Factoringgesellschaft ab; diese tritt in die Rechte des Gläubigers ein.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Sicherungsabtretung, Forderungsmanagement, Zessionsverbot.

Muss der Schuldner informiert werden?

Nicht zwingend; aber bei stiller Zession zahlt er weiterhin an den alten Gläubiger.

Was passiert bei doppelter Abtretung?

Derjenige, der zuerst abgetreten wurde und die Forderung erwirbt, hat Vorrang.

Welche Forderungen können nicht abgetreten werden?

Unpfändbare Forderungen und solche mit Abtretungsverbot.

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