Zeugnis (Arbeitszeugnis)

  • Definition: Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde, die das Arbeitsverhältnis und die Leistung des Arbeitnehmers dokumentiert. Es unterscheidet sich in einfaches und qualifiziertes Zeugnis.
  • Praxisbeispiel: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält ein Mitarbeiter ein qualifiziertes Zeugnis, das seine Tätigkeiten und sein Verhalten beschreibt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Personalakte.

Wann besteht Anspruch auf ein Zeugnis?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; auf Verlangen auch als Zwischenzeugnis.

Was gehört in ein qualifiziertes Zeugnis?

Beschreibung der Aufgaben, Leistungsbewertung, Sozialverhalten.

Kann man eine Zeugnisberichtigung verlangen?

Ja, wenn das Zeugnis unrichtig oder unvollständig ist.

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