Zielkaufmann

  • Definition: Der Zielkaufmann ist der (potentielle) Käufer in einem Unternehmenskaufprozess. Er führt Due Diligence durch und gibt Angebote ab. Im Steuerrecht wird der Begriff selten verwendet, aber im M&A-Jargon geläufig.
  • Praxisbeispiel: Im Bieterverfahren um eine mittelständische GmbH reichen mehrere Zielkäufer indikative Angebote ein.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit M & A, Due Diligence, Kaufvertrag.

Wie wird ein Zielkaufmann ausgewählt?

Durch Auswahlverfahren (Bieterprozess) und strategische Überlegungen.

Welche Unterlagen erhält er?

Informationsmemorandum, Datenraumzugang, Kaufvertragsentwurf.

Gibt es Geheimhaltungspflichten?

Ja, NDAs werden unterzeichnet.

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