Zinsabschlag

  • Definition: Der Zinsabschlag (Abgeltungssteuer) ist der Steuerabzug auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Banken führen ihn in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer direkt ans Finanzamt ab.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH erhält Zinsen auf ein Festgeldkonto; die Bank behält den Zinsabschlag ein und führt ihn ab.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kapitalertragsteuer, Abgeltungsteuer, Steuerfreibetrag.

Kann man den Zinsabschlag vermeiden?

Durch einen Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung.

Wie wird er bei Unternehmen behandelt?

Als Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, die mit der Steuererklärung verrechnet wird.

Gilt er auch bei Auslandskonten?

Nur, wenn die Bank in Deutschland ansässig ist; ansonsten greift die Zinsinformationsverordnung.

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