Zinsabschlagsteuer

  • Definition: Die Zinsabschlagsteuer war ein Quellensteuerabzug auf Zinserträge aus Kapitalanlagen, der bis 2008 erhoben wurde. Heute wird die Abgeltungsteuer angewendet, die auch Zinsen erfasst.
  • Praxisbeispiel: Vor 2009 behielt die Bank 30 % Zinsabschlagsteuer auf Zinserträge ein; heute gilt ein einheitlicher Satz von 25 % Abgeltungsteuer.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kapitalertragsteuer, Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag.

Gibt es die Zinsabschlagsteuer noch?

Sie wurde durch die Abgeltungsteuer ersetzt.

Wie kann man Quellensteuern vermeiden?

Durch Freistellungsauftrag bis zum Sparerpauschbetrag.

Müssen Zinsen in der Steuererklärung angegeben werden?

Nur, wenn keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde oder eine Günstigerprüfung gewünscht ist.

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