Zivilrechtliche Haftung

  • Definition: Zivilrechtliche Haftung ist die gesetzliche Verpflichtung, für einen schuldhaft verursachten Schaden einzustehen. Sie umfasst vertragliche Haftung, deliktische Haftung und Gefährdungshaftung.
  • Praxisbeispiel: Ein Steuerberater haftet, wenn er eine Frist versäumt und dadurch Steuernachzahlungen entstehen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Vertragsstrafen, Pflichtverletzung, Berufshaftpflichtversicherung.

Wann haftet man vertraglich?

Bei Pflichtverletzung eines bestehenden Vertrags.

Was ist deliktische Haftung?

Haftung aus unerlaubter Handlung, z. B. § 823 BGB.

Wie kann man Haftung begrenzen?

Durch Haftungsbeschränkungen im Vertrag, Versicherung, sorgfältige Arbeitsweise.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang