Zusage (Pensionszusage)

  • Definition: Eine Pensionszusage ist eine Direktzusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die zugesagten Renten künftig zu zahlen.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH erteilt ihrem Geschäftsführer eine Pensionszusage in Höhe von 70 % des letzten Gehalts ab 65 Jahren; sie bildet dafür Pensionsrückstellungen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Pensionsrückstellung, Betriebsrentengesetz, Rückdeckungsversicherung.

Wie wird die Zusage finanziert?

Durch Bildung von Pensionsrückstellungen und ggf. Rückdeckungsversicherung.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert Betriebsrenten.

Kann eine Zusage widerrufen werden?

Nur unter engen Voraussetzungen; Vertrauensschutz gilt.

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