Zuschreibung

  • Definition: Eine Zuschreibung ist die Erhöhung des Buchwerts eines zuvor außerplanmäßig abgeschriebenen Vermögensgegenstands auf den aktuellen beizulegenden Wert. Sie ist verpflichtend, wenn der Grund für die Wertminderung entfallen ist (§ 253 HGB).
  • Praxisbeispiel: Eine Beteiligung wurde aufgrund eines Kursrückgangs teilwertabgeschrieben; nach Kursanstieg wird der Buchwert wieder erhöht (jedoch höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten).
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Teilwertabschreibung, Bewertung, Bilanz.

Wann darf eine Zuschreibung vorgenommen werden?

Wenn die Gründe für die Wertminderung entfallen und der Wert gestiegen ist.

Gibt es ein Zuschreibungsgebot?

Ja, nach HGB müssen Vermögensgegenstände wieder zugeschrieben werden.

Wie wirkt sich die Zuschreibung steuerlich aus?

Sie erhöht den Gewinn in der Steuerbilanz.

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