Zustimmungspflichtige Geschäfte

  • Definition: Zustimmungspflichtige Geschäfte sind Rechtsgeschäfte, die der Zustimmung bestimmter Personen oder Gremien bedürfen, z. B. der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrats. Dies dient der Kontrolle und Transparenz.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH-Geschäftsführerin benötigt die Zustimmung der Gesellschafterversammlung für den Erwerb eines Grundstücks über 1 Mio. €.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Geschäftsführerpflichten, Gesellschaftervertrag, Compliance.

Wer legt zustimmungspflichtige Geschäfte fest?

Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Beschluss.

Welche Folgen hat eine fehlende Zustimmung?

Das Geschäft ist schwebend unwirksam; es kann genehmigt oder widerrufen werden.

Kann die Zustimmung nachgeholt werden?

Ja, durch nachträglichen Beschluss.

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