Zuzahlung

  • Definition: Eine Zuzahlung ist eine ergänzende Zahlung, die zur Abgeltung zusätzlicher Leistungen geleistet wird. Im Steuerrecht treten Zuzahlungen bei Pensionszusagen, betrieblichen Versorgungsleistungen oder im Gesundheitswesen auf.
  • Praxisbeispiel: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung; für höhere Leistungen leistet er Zuzahlungen in die Pensionskasse.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Pensionsrückstellung, Betriebliche Altersversorgung, Sozialversicherung.

Sind Zuzahlungen steuerlich abzugsfähig?

In der Regel ja, als Sonderausgaben oder Werbungskosten.

Gibt es Zuzahlungen im Gesundheitswesen?

Ja, Versicherte zahlen bestimmte Zuzahlungen zu Medikamenten und Heilmitteln.

Wie wirken Zuzahlungen auf die spätere Leistung?

Sie erhöhen die Leistung aus der Altersversorgung.

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