Zwangsversteigerung

  • Definition: Die Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, bei dem Grundstücke oder bewegliche Sachen öffentlich versteigert werden, um Forderungen zu befriedigen. Sie wird vom Gericht durchgeführt.
  • Praxisbeispiel: Ein Hypothekenkredit wird nicht mehr bedient; die Bank beantragt die Zwangsversteigerung des beleihenen Hauses. Das Gericht setzt einen Versteigerungstermin an.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Zwangsvollstreckung, Grundpfandrecht, Immobilienrecht.

Wer kann die Zwangsversteigerung beantragen?

Gläubiger mit vollstreckbarem Titel und Grundpfandrecht.

Wie läuft die Versteigerung ab?

Das Gericht bestimmt den Verkehrswert, Termin und Zuschlag; der Erlös wird verteilt.

Kann der Schuldner die Versteigerung abwenden?

Ja, durch Zahlung der Schulden bis zur Verteilung des Erlöses.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang