Zwangsvollstreckung

  • Definition: Die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren, mit dem ein Gläubiger einen titulierten Anspruch zwangsweise durchsetzt. Sie umfasst Sachpfändung, Kontenpfändung und Zwangsversteigerung.
  • Praxisbeispiel: Nach einem rechtskräftigen Urteil beantragt ein Unternehmen die Zwangsvollstreckung gegen einen säumigen Kunden; ein Gerichtsvollzieher pfändet Vermögenswerte.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Zivilprozessrecht, Mahnbescheid, Insolvenzrecht.

Wann kann vollstreckt werden?

Nach Erwirkung eines Vollstreckungstitels (Urteil, Vollstreckungsbescheid).

Welche Pfändungsfreigrenzen gelten?

Einkommen bis zu einem gewissen Betrag ist unpfändbar.

Wie wird eine Zwangsversteigerung eingeleitet?

Durch Antrag beim Amtsgericht; das Objekt wird durch Gericht versteigert.

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