Zweckertrag

  • Definition: Ein Zweckertrag ist der Ertrag eines Zweckvermögens, der für einen bestimmten Zweck verwendet werden muss. Er entsteht aus der Nutzung von Kapital oder Vermögensgegenständen.
  • Praxisbeispiel: Eine kirchliche Stiftung erwirtschaftet aus Vermietung Erträge, die ausschließlich für caritative Projekte verwendet werden dürfen; dies sind Zweckerträge.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Zweckvermögen, Stiftung, Gemeinnützigkeit.

Muss der Zweckertrag sofort ausgegeben werden?

Je nach Satzung; oft ist eine zeitnahe Verwendung vorgeschrieben.

Wie wird der Zweckertrag besteuert?

Bei gemeinnützigen Stiftungen steuerfrei; sonst regulär.

Kann der Zweck geändert werden?

Nur mit behördlicher Genehmigung. 

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