Definition: Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden oder Kommunen zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben (z.B. Abfallentsorgung, Wasserversorgung). Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Praxisbeispiel: Mehrere Landkreise gründen einen Zweckverband zur gemeinsamen Abfallentsorgung; er betreibt eine Deponie und erhebt Gebühren.
Schnittstellen: Verknüpft mit Kommunalrecht, Gebührenrecht, öffentlich-rechtliche Kooperation.
Wie wird ein Zweckverband gegründet?
Durch Satzung und Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Wer trägt die Haftung?
Der Zweckverband haftet mit seinem Vermögen; die Mitglieder haften nicht persönlich.
Wie werden Gebühren festgesetzt?
Durch Satzung; sie müssen kostendeckend, aber angemessen sein.
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