Zweckverband

  • Definition: Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden oder Kommunen zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben (z.B. Abfallentsorgung, Wasserversorgung). Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • Praxisbeispiel: Mehrere Landkreise gründen einen Zweckverband zur gemeinsamen Abfallentsorgung; er betreibt eine Deponie und erhebt Gebühren.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kommunalrecht, Gebührenrecht, öffentlich-rechtliche Kooperation.

Wie wird ein Zweckverband gegründet?

Durch Satzung und Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Wer trägt die Haftung?

Der Zweckverband haftet mit seinem Vermögen; die Mitglieder haften nicht persönlich.

Wie werden Gebühren festgesetzt?

Durch Satzung; sie müssen kostendeckend, aber angemessen sein.

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