Zweckvermögen

  • Definition: Zweckvermögen ist Vermögen, das einer bestimmten juristischen Person des öffentlichen Rechts zu einem bestimmten Zweck gewidmet ist und verselbständigt verwaltet wird. Es ist rechtlich unselbständig.
  • Praxisbeispiel: Eine Universität verwaltet ein Zweckvermögen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; die Erträge dürfen nur für Stipendien verwendet werden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Stiftung, Haushaltsrecht, Gebundene Mittel.

Wie wird Zweckvermögen gebildet?

Durch hoheitlichen Akt oder gesetzliche Bestimmung.

Wer verwaltet es?

Die betreffende Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Kann Zweckvermögen aufgelöst werden?

Nur durch Gesetz oder widerrufliche Widmung.

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