Zweigniederlassung

  • Definition: Eine Zweigniederlassung ist eine rechtlich unselbständige Außenstelle eines Unternehmens, die räumlich getrennt und eigenständig geführt wird. Sie benötigt eine eigene Anmeldung beim Handelsregister.
  • Praxisbeispiel: Eine Berliner GmbH eröffnet eine Zweigniederlassung in München; diese wird im Handelsregister eingetragen und tritt im Rechtsverkehr unter dem Firmennamen „GmbH – Zweigniederlassung München“ auf.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Handelsregister, Betriebsstätte, Gewerbesteuer.

Unterschied zwischen Zweigniederlassung und Betriebsstätte?

Die Zweigniederlassung tritt rechtlich selbständig nach außen auf, mit eigener Leitung; die Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung.

Ist eine eigene Buchführung erforderlich?

Ja, sie führt eine eigene Buchführung, die in den Jahresabschluss der Hauptniederlassung einbezogen wird.

Welche Pflichten bestehen gegenüber dem Gewerbeamt?

Anmeldung und ggf. besondere Genehmigungen.

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