Zwischenabschluss

  • Definition: Ein Zwischenabschluss ist ein Jahresabschluss, der außerhalb des regulären Geschäftsjahres erstellt wird, z. B. zum Halbjahr oder im Rahmen eines Unternehmenskaufs. Er liefert eine aktuelle Vermögens- und Ertragslage.
  • Praxisbeispiel: Bei der Veräußerung eines Unternehmens zum 30. Juni wird ein Zwischenabschluss erstellt, um die Kaufpreisberechnung zu erleichtern.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Jahresabschluss, Ertragswert,  Unternehmensbewertung.

Welche Vorschriften gelten?

Die gleichen Bilanzierungsregeln wie für den Jahresabschluss, jedoch ohne Offenlegungspflicht.

Müssen Gewinnrücklagen berücksichtigt werden?

Ja, Stichtagsprinzip gilt.

Wann wird ein Zwischenabschluss benötigt?

Bei Unternehmensverkäufen, Kreditverhandlungen, Dividendenausschüttungen.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang