Zwischenbilanz

  • Definition: Eine Zwischenbilanz ist eine Bilanz zu einem anderen Zeitpunkt als zum regulären Bilanzstichtag, z.B. für Kapitalerhöhungen, Unternehmensverkauf oder im Insolvenzverfahren. Sie spiegelt die Vermögenslage zu diesem Zeitpunkt wider.
  • Praxisbeispiel: Bei Verschmelzung zweier Gesellschaften wird eine Zwischenbilanz zum Stichtag des Verschmelzungsvertrags erstellt, um das Umtauschverhältnis zu ermitteln.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Umwandlung, Jahresabschluss, Bewertung.

Wann ist eine Zwischenbilanz erforderlich?

Bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, Konzernabschlüssen, Ausschüttungssperren.

Welche Bewertungsgrundsätze gelten?

Die gleichen wie für den Jahresabschluss, es sei denn, eine Zeitwertbilanz ist vereinbart.

Muss sie veröffentlicht werden?

Nur wenn gesetzlich vorgeschrieben, z.B. im Rahmen des Umwandlungsverfahrens.

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