Zwischengesellschaft

  • Definition: Eine Zwischengesellschaft ist eine Gesellschaft innerhalb eines Konzerngeflechts, die zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft geschaltet wird. Sie kann zur Steueroptimierung oder zur Risikoabgrenzung dienen.
  • Praxisbeispiel: Ein internationaler Konzern gründet eine Holding in Luxemburg als Zwischengesellschaft zwischen deutscher Mutter und polnischer Tochter; Dividenden werden über die Zwischengesellschaft geleitet.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Holding, Verrechnungspreise, CFC-Regelungen.

Wozu werden Zwischengesellschaften genutzt?

Zur Steuerplanung, Finanzierung und zur Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Welche Risiken bestehen?

Missbrauchsvorwürfe, CFC-Besteuerung und Substanzanforderungen.

Wie werden sie steuerlich behandelt?

Einkünfte können dem Mutterunternehmen zugerechnet werden (Durchgriff).

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang