Zwischengewinn

  • Definition: Zwischengewinn bezeichnet den Gewinn, der im Rahmen eines Investmentfonds bei vorzeitigem Verkauf von Anteilen entsteht und der dem Anleger zugerechnet wird. Er wird durch die Fondsgesellschaft ermittelt und in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.
  • Praxisbeispiel: Ein Anleger verkauft seinen Fondsanteil; ein Teil des Veräußerungserlöses entfällt auf nicht ausgeschüttete Zwischenerträge (z.B. Zinsen), die als Zwischengewinn versteuert werden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Investmentfondsbesteuerung, Kapitalertragsteuer, Abgeltungsteuer.

Warum gibt es Zwischengewinne?

Um die laufenden Erträge im Fonds zwischen den Anlegern periodengerecht zu verteilen.

Wie wird der Zwischengewinn ermittelt?

Von der Kapitalverwaltungsgesellschaft anhand der erwirtschafteten Zinserträge

Unterliegt er der Abgeltungsteuer?

Ja, er wird wie ein Veräußerungsgewinn behandelt.

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