Zwischenhändler

  • Definition: Ein Zwischenhändler (Distributor) kauft Waren vom Hersteller und verkauft sie weiter an Einzelhändler oder Endkunden. Er übernimmt Lagerung, Marketing und Vertrieb.
  • Praxisbeispiel: Ein Großhändler erwirbt Elektrowaren vom Produzenten und beliefert Einzelhändler; er erzielt seine Marge durch Aufschlag auf den Einkaufspreis.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Handelsrecht, Incoterms, Vertriebskanal.

Welche Vorteile bietet ein Zwischenhändler?

Marktzugang für Hersteller, Bündelung und Sortimentsergänzung für Händler.

Gibt es Risiken?

Lagerkosten, Preisverfall, Forderungsausfälle.

Wie unterscheiden sich Handelsvertreter und Zwischenhändler?

Der Handelsvertreter vermittelt Geschäfte in fremdem Namen; der Zwischenhändler handelt im eigenen Namen.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang