Zwischenzins

  • Definition: Zwischenzins ist der Zinsanspruch, der zwischen zwei Zinsterminen entsteht, insbesondere bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens oder beim Verkauf einer Anleihe. Er wird dem Gläubiger anteilig gutgeschrieben.
  • Praxisbeispiel: Eine Anleihe zahlt halbjährlich Zinsen; beim Verkauf vor dem Zinstermin erhält der Verkäufer den bis dahin aufgelaufenen Zwischenzins vom Käufer.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Anleihe, Kapitalmarkt, Vorabpauschale.

Wie wird der Zwischenzins berechnet?

Pro rata temporis auf Basis des Nominalzinses und des Zeitraums.

Ist der Zwischenzins steuerpflichtig?

Ja, als Zinsertrag unterliegt er der Abgeltungsteuer.

Wann ist Zwischenzins relevant?

Bei Verkauf von verzinslichen Wertpapieren zwischen Zinsterminen.

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