Arbeitsrecht für Arbeitgeber – Expertise für rechtssichere Entscheidungen
Unsere mittelständische Kanzlei mit spezialisierten RechtsanwältInnen nebst Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Arbeitgebern eine umfassende Beratung, Prozessführung und Schulung in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir verbinden juristisches und steuerrechtliches Know-how, um Unternehmen bei der Gestaltung von Verträgen, der Durchsetzung von Arbeitgeberrechten und der Zusammenarbeit mit Betriebsräten zu unterstützen.
Arbeitsverträge prüfen und gestalten
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Wir entwerfen und prüfen Arbeitsverträge, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind und alle wesentlichen Punkte wie
- Tätigkeitsbeschreibung
- Vergütung
- Arbeitszeit
- Befristung
- Wettbewerbsverbote
- Versetzungsrechte und Kündigungsfristen
erfassen. Unsere Beratung umfasst die Anpassung bestehender Verträge an neue gesetzliche Vorgaben oder geänderte betriebliche Bedingungen. Wir berücksichtigen Ihre unternehmerischen Ziele, vermeiden unwirksame Klauseln und schaffen klare Regelungen, damit Sie im Streitfall auf der sicheren Seite sind.
Ziel- und Prämienvereinbarungen
Variable Vergütungsbestandteile motivieren Mitarbeiter, erfordern aber klare rechtliche Vorgaben. Wir unterstützen Sie beim Abschluss von Zielvereinbarungen und Prämienvereinbarungen.
Zielvereinbarung
Die Zielvereinbarung definiert klare, erreichbare Ziele, enthält eine zeitliche Befristung, messbare Kriterien für die Zielerreichung, regelmäßige Evaluation und eine transparente Belohnung.
Prämienvereinbarung
Die Prämienvereinbarung regeln zusätzlich die Höhe und Bedingungen des Bonus, legen messbare Leistungsindikatoren fest, beschreiben die Bewertungs- und Überprüfungsverfahren und bieten Flexibilität für veränderte Rahmenbedingungen. Unsere Rechtsanwälte stellen sicher, dass Ziel- und Bonusregelungen verständlich formuliert sind und sich nahtlos in den Arbeitsvertrag einfügen.
Kündigungen und Massenentlassungen
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist juristisch komplex. Wir beraten Sie bei ordentlichen, außerordentlichen und betriebsbedingten Kündigungen sowie bei Massenentlassung.
Dabei prüfen wir die gesetzlichen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), unterstützen Sie bei der Sozialauswahl, erstellen Abwicklungs- oder Aufhebungsverträge und stimmen mit dem Betriebsrat und der Agentur für Arbeit notwendige Formalitäten ab. Massenentlassungen erfordern frühzeitige Kommunikation, die Einbindung des Betriebsrats und die Einhaltung gesetzlicher Anzeige und Konsultationspflichten.
Kündigungsschutzprozesse
Gegen Kündigungen können Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Arbeitgeber sollten Sie sich frühzeitig auf solche Verfahren vorbereiten. Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten, prüfen die Erfolgsaussichten, führen Vergleichsverhandlungen und vertreten Ihre Interessen konsequent. Ziel ist eine wirtschaftliche Lösung, sei es durch die gerichtliche Verteidigung Ihrer Entscheidung oder eine angemessene Einigung.
Personalumstrukturierungen
Restrukturierungen oder Betriebsänderungen erfordern rechtssichere Konzepte.
- Wir entwickeln mit Ihnen einen strukturierten Plan, der wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Anforderungen vereint.
- Dazu zählt die Entwicklung eines rechtssicheren Restrukturierungsplans, das Führen von Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat und die Vertretung in Konflikten.
- Wir bewerten jede personelle Maßnahme anhand betrieblicher Interessen, beraten zu Versetzungen, Teilzeit oder Outsourcing und helfen, Konflikte einvernehmlich zu lösen.
Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen regeln zahlreiche Themen wie Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten, Vergütung, Urlaubsregelungen, Datenschutz und betriebliche Altersvorsorge.
Interessen und Sozialplan
Bei größeren Umstrukturierungen sind Interessenausgleich und Sozialplan wichtige Instrumente, um die Auswirkungen auf die Belegschaft abzumildern. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung beider Instrumente, vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen mit dem Betriebsrat und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Compliance
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder anderen Merkmalen zu verhindern. Wir helfen Ihnen, interne Richtlinien zu erstellen, Schulungen durchzuführen und Diskriminierungsvorwürfe rechtssicher zu behandeln. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Einrichtung eines Compliance Management Systems, das alle arbeitsrechtlich relevanten Vorgaben (z. B. Datenschutz; Arbeitszeitgesetz) umfasst.
- Arbeitsvertragsprüfung und –gestaltung
- Ziel- und Prämienvereinbarungen
- Geschäftsführerverträge
- Abmahnungen
- Administration von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungen und Massenentlassung
- Kündigungsschutzprozesse
- Personalumstrukturierungen
- Betriebsvereinbarungen
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Schulung von Führungskräften in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen, im Rahmen des insbesondere Kündigungsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetz.
- Interessen- und Sozialplan
- Beschlussverfahren
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz