Schulung von Führungskräften

Führungskräfte treffen täglich Entscheidungen mit arbeitsrechtlicher Relevanz: Sie führen Vorstellungsgespräche, erteilen Weisungen, beurteilen Leistung, genehmigen Urlaub und leiten disziplinarische Maßnahmen ein.

Unsere Anwälte in Hamburg, Kiel und Schwentinental bietet maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, Webinare und Workshops an. Wir analysieren den Schulungsbedarf, stellen praxisrelevante Lehrpläne zusammen und vermitteln anhand von Fallstudien rechtliche Grundlagen. Zudem bieten wir Beratungsleistungen für Führungskräfte in konkreten Fällen. 

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Fehler können schnell zu Rechtsstreitigkeiten führen. Deshalb sind Schulungen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht für Führungskräfte unerlässlich. Seminare vermitteln Grundlagen des Arbeitsvertragsrechts, des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), des AGG, des Datenschutzes und des Betriebsverfassungsgesetzes. Führungskräfte lernen, wie sie rechtssicher handeln und Konflikte frühzeitig erkennen.

Inhalte von Schulungen

  • Rechtssichere Einstellung und Vertragsgestaltung: Zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch, AGG-konforme Stellenausschreibungen und Abschluss von Arbeitsverträgen.
  • Arbeitszeitrecht und Teilzeit: Definition der Arbeitszeit, Abgrenzung von Rüst- und Umkleidezeiten, gesetzlichen Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Teilzeitansprüche.
  • Versetzung und Änderungskündigung: Grenzen des Direktionsrechts, rechtliche Anforderungen an Versetzungen und Voraussetzungen für Änderungskündigungen.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Voraussetzungen für ordentliche und außerordentliche Kündigung, Anhörung des Betriebsrats, Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen.
  • Betriebsverfassungsrecht: Rechte und Pflichten des Betriebsrats, Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstelle und Wirtschaftsausschuss.
  • Umgang mit Mitarbeitern: Gesprächsführung, Konfliktlösung, Feedback, Führungskultur und Diversity. Verbindung zu AGG und Compliance.
  • Datenschutz und IT-Nutzung: DSGVO-konforme Datenverarbeitung und Überwachung.

Praxisbeispiele

  • Missglückte Kündigung: Eine Führungskraft kündigte einem Mitarbeiter wegen Schlechtleistung ohne vorherige Abmahnung. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam; das Unternehmen musste Annahmeverzugslohn zahlen. Nach einer Schulung verstand die Führungskraft den Kündigungsschutz und nutzte Abmahnungen korrekt.
  • AGG-Verstoß im Vorstellungsgespräch: Eine Teamleiterin fragte eine Bewerberin nach ihrer Familienplanung. Die Bewerberin erhielt die Stelle nicht und verlangte Entschädigung. Schulungen hätten diese Frage als diskriminierend erkannt und vermieden.
  • Fehlerhafte Arbeitszeiterfassung: Ein Projektleiter ordnete spontan Überstunden an, ohne Betriebsrat zu informieren. Der Betriebsrat rief die Einigungsstelle an. Schulungen hätten den Mitbestimmungsbereich bewusst gemacht.

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