Betriebsratsschulung

Eine Betriebsratsschulung ist jede Fortbildung, die Betriebsratsmitglieder befähigt, ihre Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen. § 37 Abs. 6 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsratsmitglieder für erforderliche Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen und die Teilnahme zu bezahlen.

Damit sind auch Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten erstattungsfähig, wenn das Seminar erforderlich ist. „Erforderlich“ bedeutet, dass die zu vermittelnden Kenntnisse für aktuelle oder absehbare Aufgaben des Betriebsrats benötigt werden. Es gibt keine mengenmäßige Beschränkung: Der Betriebsrat entscheidet selbst, wer wann an welchen Seminaren teilnimmt. Fehlt es an notwendigem Wissen, drohen Fehlentscheidungen bei Mitbestimmungsrechten, Interessenausgleich oder der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen.

Unsere Anwälte in Hamburg, Kiel und Schwentinental bieten maßgeschneiderte Schulungskonzepte für Betriebsräte.

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Warum kontinuierliche Fortbildung wichtig ist

Betriebsratsmitglieder sind die gewählten Vertreter der Belegschaft. Sie müssen sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Tarifverträgen auskennen und diese sicher anwenden. Ohne regelmäßige Fortbildung können sie ihre Mitbestimmungs- und Überwachungsrechte nur eingeschränkt ausüben und laufen Gefahr, bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber unvorbereitet zu sein. Fortbildungen vermitteln sowohl Grundlagenwissen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht als auch Spezialkenntnisse zu Themen wie Datenschutz, Digitalisierung, Beschäftigtendatenerfassung, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Verhandlungspsychologie. Gut geschulte Betriebsräte agieren sicherer und tragen zur Vermeidung arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen bei.

Praxisbeispiel: Abgelehnter Schulungsantrag

Im Frühjahr 2024 entschied das Arbeitsgericht Gera über einen Antrag eines Betriebsrats, der eine fünftägige Schulung zum Thema „Außertarifliche Angestellte“ besuchen wollte. Der Arbeitgeber lehnte die Kostenübernahme ab. Das Gericht stellte fest, dass Schulungskosten nur zu erstatten sind, wenn der Betriebsrat konkrete betriebliche Anlässe benennt. 

Im vorliegenden Fall fehlten solche Anknüpfungspunkte: Es waren keine Personalmaßnahmen für leitende Angestellte geplant, und der Betriebsrat konnte keine aktuellen Aufgaben vorweisen. Zudem war der Betriebsrat in einem laufenden Statusfeststellungsverfahren bereits anwaltlich vertreten, sodass die Richter die Schulung nicht für notwendig hielten. Das Gericht betonte, dass allgemeine oder vage Begründungen für Schulungsbedarf nicht ausreichen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, den Bezug zur betrieblichen Situation detailliert zu erläutern, wenn ein Seminar beschlossen wird.

Risiken und Schnittstellen

Betriebsratsmitglieder haften grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Dennoch sind die Haftungsrisiken nicht zu unterschätzen: Fehlerhafte Beschlüsse, etwa die Zustimmung zu einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung, können Schadensersatzansprüche auslösen. Missachtet der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte oder Informationspflichten, drohen arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen und sogar persönliche Haftung. Zudem verpflichtet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Betriebsrat, personenbezogene Daten rechtmäßig und transparent zu verarbeiten und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

Verstöße können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen. Das Wissen über diese Schnittstellen – Arbeitsrecht, Datenschutz, kollektivrechtliche Verfahren – sollte in Schulungen vermittelt werden, um Risiken zu minimieren.

Inhalte und Formate von Betriebsratsschulungen

Gute Schulungsprogramme kombinieren theoretische Grundlagen mit praxisnahen Übungen. Sie behandeln:

  • Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung – Rechte und Pflichten des Betriebsrats, Beschlussfassung, Verfahren vor der Einigungsstelle.
  • Individualarbeitsrecht – Arbeitsvertrag, Befristung, Abmahnung, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge.
  • Aktuelle Spezialthemen – Datenschutz und DSGVO, Gleichbehandlungsrecht, digitale Arbeitszeiterfassung, Homeoffice, KI-gestützte Überwachung, Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Verhandlungsführung – Techniken für erfolgreiche Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, Konfliktmanagement, Kommunikation mit der Belegschaft.

Die Formate reichen von Präsenzseminaren über Webinare bis zu Inhouse-Schulungen. Präsenzveranstaltungen ermöglichen intensiven Austausch und Networking, während Webinare flexibel und ortsunabhängig sind. Inhouse-Schulungen lassen sich maßgeschneidert auf die betrieblichen Besonderheiten zuschneiden. Eine Kostenersparnis darf allein kein Grund sein, eine Präsenzschulung abzulehnen; der Betriebsrat bestimmt das geeignete Format, sofern die Maßnahme erforderlich ist.

Wie VENTUS Sie unterstützt

Unsere Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und SteuerberaterInnen verfügen über langjährige Erfahrung im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Wir helfen bei der Formulierung von Beschlüssen, bei der Begründung der Erforderlichkeit und bei der Durchsetzung der Kostenübernahme. Unsere Seminare werden praxisnah gestaltet – egal ob Grundlagenkurs oder vertiefendes Spezialseminar. Dank unserer interdisziplinären Ausrichtung berücksichtigen wir auch steuerliche und datenschutzrechtliche Fragen und unterstützen Sie bei der Umsetzung des Gelernten in die betriebliche Praxis. 

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