Digitaler Nachlass – Regelung von Online-Konten, Social Media und digitalen Vermögenswerten

Der digitale Wandel hat unser Leben und unser Vermögen verändert: Von E-Mails und  Social-Media-Accounts über Cloud-Speicher und Online-Banking bis hin zu Kryptowährungen und NFTs – wir hinterlassen eine Vielzahl digitaler Spuren und Vermögenswerte. Doch was geschieht mit diesen Daten und Konten nach unserem Tod?

Ohne rechtliche Regelung können wichtige Informationen verloren gehen, Online-Profile weiterhin öffentlich bleiben oder digitale Vermögenswerte unerreichbar werden. Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Daten, Zugänge, Lizenzen und Vermögenswerte, die eine Person zu Lebzeiten angelegt hat. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Ihren digitalen Nachlass strukturieren und rechtssicher regeln können. VENTUS bietet durch Rechtsanwälte und einen Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg, Kiel und Schwentinental Unterstützung bei der Gestaltung eines entsprechenden Testaments und der Wahrung der Rechte Ihrer Erben.

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Was gehört zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle digital gespeicherten Informationen und Rechte, die wertvoll oder persönlich bedeutsam sind. Dazu gehören:

  • Kommunikationskonten: E-Mail-Konten, Messenger-Accounts (WhatsApp, Signal, Telegram), SMS-Backup.
  • Soziale Netzwerke: Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter (X), TikTok, YouTube, Reddit. Diese enthalten Fotos, Nachrichten, Freundeslisten und Geschäftsnetzwerke.
  • Cloud-Speicher und Daten: Dienste wie iCloud, Google Drive, Dropbox, OneDrive, Amazon Cloud, in denen Dokumente, Fotos, Videos und Backups gespeichert werden.
  • Online-Banking & Zahlungsdienste: PayPal, Klarna, TransferWise, FinTech-Konten, Online-Brokerage, Neobanken. Auch Guthaben bei Shopping-Plattformen (Amazon Pay, eBay) zählen dazu.
  • Streaming- und Abonnement-Konten: Netflix, Spotify, Amazon Prime, Disney+, Audible, Apple Music. Häufig enthalten sie Nutzungsrechte und Guthaben (z. B. E-Book-Bibliotheken).
  • E-Commerce & Shopping: Amazon-Konto, eBay, Etsy, Lieferdienstkonten, Kundenkonten in Online-Shops, inklusive Gutscheine und Bonuspunkte.
  • Kryptowährungen und Blockchain-Assets: Bitcoin, Ethereum, NFTs und andere Token. Hier spielen Wallets, private Keys und Zugangscodes eine entscheidende Rolle.
  • Domain-Namen und Webseiten: Eigentum oder Nutzungsrechte an Domains, Online-Shops, Blogs, Influencer-Accounts. 
  • Digitale Dokumente: Scan-Archive, Fotos, Videos, Design-Dateien, Software-Lizenzen, Notiz-Apps (Evernote, OneNote), Passwort-Manager.
  • Gaming- und Virtual-Reality-Accounts: Steam, Xbox Live, PlayStation Network, Virtual-Reality-Plattformen, In-Game-Guthaben.
  • Sonstige digitale Vermögenswerte: Avatare, virtuelle Grundstücke, Bonusprogramme (Flugmeilen, Hotelpunkte), Loyalitätskarten.

Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Im deutschen Recht existiert keine explizite Regelung des digitalen Nachlasses. Es gilt die generelle Erbfolge: Alle Vermögensrechte und Rechtsverhältnisse gehen auf den Erben über (§ 1922 BGB). Dies gilt grundsätzlich auch für digitale Vermögenswerte. Allerdings gibt es Besonderheiten:

  • BGH-Urteil „Facebook-Account“ (2018): Der Bundesgerichtshof entschied, dass der digitale Nachlass Teil der Erbmasse ist. Im Fall des Kontos eines verstorbenen Mädchens mussten die Zugangsdaten an die Eltern herausgegeben werden (AZ III ZR 183/17). Das Gericht stellte klar, dass das Erbrecht Vorrang vor dem Fernmeldegeheimnis und Datenschutz hat.
  • Datenschutz und Fernmeldegeheimnis: Dienstanbieter unterliegen dem Datenschutz (DSGVO) und dem Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG). Erben dürfen dennoch Zugang zu gespeicherten Daten erhalten, da sie in die Rechtsstellung des Erblassers eintreten. Trotzdem müssen Geheimhaltungsinteressen Dritter (z. B. Kommunikationspartner) gewahrt werden.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Viele Online-Dienste enthalten Klauseln zur Kontolöschung oder Unübertragbarkeit. Solche „Account-Tod-Klauseln“ sind jedoch oft unwirksam, wenn sie gegen das Erbrecht verstoßen. Dennoch sollten Sie AGB prüfen und gegebenenfalls von Anbietern bereitgestellte Nachlass-Funktionen (z. B. Google Kontoinaktivitätsmanager, Facebook „Legacy Contact“) nutzen.
  • Urheberrechte: Digitale Inhalte (z. B. Fotos) können urheberrechtlich geschützt sein. Die Nutzungsrechte können vererbt werden. Allerdings bleiben Persönlichkeitsrechte und Datenschutz anderer betroffen.

Warum ist die Regelung des digitalen Nachlasses wichtig?

  • Verlust von Werten vermeiden: Digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Domain-Namen oder Online-Guthaben können erheblichen Wert haben. Ohne Zugriff gehen sie verloren.
  • Identität schützen: Unbefugte können inaktive Konten missbrauchen (Identitätsdiebstahl). Eine klare Regelung verhindert Missbrauch und ermöglicht das Löschen von Accounts. 
  • Persönliche Erinnerungen sichern: Fotos, Videos, Nachrichten und Social-Media-Posts haben emotionalen Wert. Familie und Freunde möchten darauf zugreifen oder sie löschen.
  • Rechtliche Pflichten erfüllen: Erben müssen auch digitale Vermögenswerte in das Nachlassverzeichnis aufnehmen und eventuelle Steuern oder Gebühren entrichten.
  • Arbeits- und Geschäftsprozesse: Wer digital arbeitet, hat möglicherweise berufliche E-Mails, Kundenkontakte, Cloud-Projekte, die nach dem Tod fortgeführt oder geordnet beendet werden müssen.

So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

1. Inventarisierung aller digitalen Accounts 

Erstellen Sie eine vollständige Liste aller digitalen Konten und Vermögenswerte. Nutzen Sie Passwort-Manager, um Logins zu speichern. Notieren Sie auch Zugangsdaten zu Geräten (Smartphone, Computer), die zusätzliche Authentifizierung verlangen.

2. Digitaler Notfallordner

Legen Sie einen digitalen Notfallordner an – ähnlich einem physischen Nachlassordner – mit allen Zugangsdaten, PINs, Private Keys (Kryptowährungen), Lizenzinformationen, Verträgen und Kontodaten. Dieser Ordner kann verschlüsselt und auf einem sicheren Datenträger (USB-Stick, verschlüsselter Cloud-Ordner, Bankschließfach) abgelegt werden.

3. Letztwillige Verfügung für digitale Vermögenswerte

In Ihrem Testament oder Erbvertrag können Sie digitale Vermögenswerte ausdrücklich erwähnen. Bestimmen Sie, wer Ihre digitalen Accounts verwalten, löschen oder übertragen darf. Sie können einen digitalen Testamentsvollstrecker einsetzen, der sich um den digitalen Nachlass kümmert. Beachten Sie dabei, dass Zugangsdaten selbst nicht im Testament stehen sollten (es wird öffentlich). Stattdessen hinterlegen Sie Anweisungen im Notfallordner.

4. Nutzung von Nachlass-Funktionen der Anbieter

Viele Anbieter bieten Einstellungen für den Todesfall:

  • Facebook & Instagram: Sie können einen „Legacy Contact“ bestimmen, der Ihr Konto verwaltet oder in den Gedenkzustand versetzt.
  • Google: Beim „Inaktivitätsmanager“ können Sie festlegen, ab wann ein Konto als inaktiv gilt und wer darüber informiert wird. Sie können Daten automatisch löschen oder herunterladen lassen.
  • Apple: Seit iOS 15 gibt es eine „Digital Legacy“-Funktion. Sie können einen Nachlasskontakt bestimmen, der Zugriff auf iCloud-Daten und Käufe erhält.
  • Microsoft & LinkedIn: Es gibt Verfahren zur Schließung oder Datenfreigabe auf Antrag der Erben.

5. Umgang mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten

Kryptowährungen und Token erfordern besondere Vorsicht:

  • Private Keys: Diese sind die einzige Möglichkeit, auf Wallets zuzugreifen. Wenn sie verloren gehen, ist das Vermögen weg. Dokumentieren Sie Schlüssel sicher (z. B. Hardware-Wallet mit PIN, Seed-Phrases in Papierform im Safe).
  • Multi-Sig-Wallets: Durch mehrstufige Freigabeverfahren (Multi-Signature) können Sie die Sicherheit erhöhen und gleichzeitig dafür sorgen, dass Erben Zugriff erhalten.
  • Verwahrstellen: Wer Vermögenswerte bei Exchanges hält (z. B. Coinbase), sollte klären, welche Nachlass-Regeln gelten. Exchanges verlangen in der Regel Sterbeurkunden, Erbscheine und Notariatsdokumente.
  • Bewertung: Kryptowährungen unterliegen Kursschwankungen. Erben müssen den Wert zum Todeszeitpunkt für die Erbschaftsteuer angeben.

6. Regelmäßige Aktualisierung

Ihre digitale Lebenswelt ändert sich ständig. Aktualisieren Sie den Notfallordner und die Liste Ihrer digitalen Accounts regelmäßig. Vergessen Sie nicht, neue Passwörter und Accounts hinzuzufügen und obsolete Accounts zu löschen.

Datenschutz und Privatsphäre

Die Weitergabe von Zugangsdaten und das Einloggen in fremde Accounts berühren das Datenschutz- und Strafrecht. Hinweise:

  • Einwilligung des Erblassers: Durch testamentarische Verfügung können Sie Ihre Erben zur Nutzung Ihrer Accounts ermächtigen. Ohne Einwilligung ist eine Nutzung problematisch, selbst wenn die Erben gesetzliche Rechtsnachfolger sind.
  • Fernmeldegeheimnis: Nach § 88 TKG dürfen Inhalte von Kommunikationsdiensten nicht unbefugt weitergegeben werden. Der BGH entschied jedoch, dass Eltern die Daten ihrer verstorbenen Tochter einsehen durften. Trotzdem sollten Erben datenschutzrechtliche Vorgaben beachten.
  • Geheimnisschutz Dritter: Nachrichten und Inhalte betreffen häufig auch andere Personen. Erben müssen deren Privatsphäre schützen und eventuell Daten löschen.
  • Provider-Regeln: Lesen Sie die Nutzungsbedingungen: Einige Anbieter erlauben nur die Schließung des Kontos (z. B. WhatsApp), andere die Übertragung (z. B. Facebook). AGB können sich ändern.

Internationale Aspekte

Bei digitalen Dienstleistungen mit Sitz im Ausland gelten ausländische Rechtsordnungen. Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) regelt, welches Erbrecht anwendbar ist. US-Anbieter unterliegen häufig dem amerikanischen Recht (Privacy laws, Stored Communications Act). In manchen Ländern ist die Übertragung von Accounts untersagt. Bei globalen Services sind daher internationale Rechtskonflikte möglich. Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt internationales Erbrecht kann helfen.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Soziale Netzwerke
Die 25-jährige Anna verunglückt tödlich. Ihre Facebook- und Instagram-Profile bleiben aktiv. Ihre Eltern möchten die Accounts schließen oder in den Gedenkzustand versetzen, um Missbrauch zu verhindern und Erinnerungen zu bewahren. Sie legen die Sterbeurkunde und einen Erbschein vor. Facebook gibt die Daten frei und versetzt den Account in den Gedenkzustand. Die Eltern erhalten Zugriff auf Nachrichten und Fotos, die sie herunterladen.

Beispiel 2: Kryptowährungen
Der Investor Marco hat ein Hardware-Wallet mit Bitcoin und Ethereum. Er speichert die Seed-Phrase auf einem Blatt Papier in seinem Tresor. In seinem Testament weist er seinen Sohn an, den Tresor zu öffnen und die Seed-Phrase zu verwenden. Der Sohn erhält durch die Nachlassregelung die Keys und kann die Kryptowährungen übertragen. Ohne diese Informationen wären die digitalen Vermögenswerte verloren.

Beispiel 3: Online-Geschäft
Frau Meier betreibt einen erfolgreichen Etsy-Shop. Ihr digitaler Nachlass umfasst Kundendaten, Lagerbestände, Rechnungen und laufende Bestellungen. Nach ihrem Tod übernimmt der von ihr bestimmte digitale Testamentsvollstrecker den Shop, führt offene Bestellungen aus und überträgt den Shop auf ihre Nichte. Ohne eine solche Anordnung wären Kunden enttäuscht und Vermögen verloren.

Praxistipps

  1. Kontoübersicht erstellen: Erfassen Sie alle digitalen Konten, einschließlich Benutzernamen, Zweck und Zugriffsmethode. Verwenden Sie einen Passwort-Manager oder eine verschlüsselte Datei.
  2. Ansprechpartner benennen: Legen Sie fest, wer sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. Dies kann ein Verwandter, Freund, Anwalt oder Testamentsvollstrecker sein.
  3. Anweisungen formulieren: Geben Sie klare Anweisungen, was mit jedem Account geschehen soll (löschen, übergeben, archivieren). Vermeiden Sie die Angabe von Passwörtern im Testament.
  4. Testament oder Erbvertrag anpassen: Erweitern Sie Ihr Testament um den digitalen Nachlass. Benennen Sie einen digitalen Nachlassverwalter und gewähren Sie ihm Handlungsvollmacht.
  5. Regelmäßige Sicherung: Sichern Sie wichtige Daten (Fotos, Dokumente) lokal und in der Cloud. Überlegen Sie, welche Daten Ihre Erben benötigen.
  6. Provider-Funktionen nutzen: Nutzen Sie die Nachlass-Tools der Anbieter (z. B. Legacy Contact). Sie vereinfachen den Zugriff.
  7. Kryptowährungen sichern: Verwenden Sie Hardware-Wallets, Multi-Sig-Lösungen und dokumentieren Sie Seed-Phrases sicher. Klären Sie, wie Ihre Erben Zugriff erhalten.
  8. Juristischen Rat einholen: Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft, einen digitalen Nachlassplan zu erstellen, der rechtssicher ist und persönliche Wünsche berücksichtigt.
  9. Datenschutz beachten: Schützen Sie sensible Daten anderer, indem Sie zu löschen oder unsichtbar zu machen, was nicht an die Öffentlichkeit gehört.
  10. Internationale Konstellationen: Klären Sie, in welchem Land die Anbieter sitzen. Bei US-Dienstleistungen sind besondere Anforderungen zu beachten. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum digitalen Nachlass

Der digitale Nachlass ist ein wichtiger Bestandteil moderner Nachfolgeplanung. Ohne klare Regelungen drohen Werteverlust, Identitätsmissbrauch und familiäre Konflikte. Erstellen Sie ein digitales Testament, führen Sie einen Notfallordner, nutzen Sie Provider-Tools und holen Sie sich fachlichen Rat. Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt steht Ihnen bei der Gestaltung eines rechtssicheren digitalen Nachlassplans zur Seite, damit Ihre digitalen Werte und Erinnerungen in die richtigen Hände gelangen.

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