Erbfall – Erste Schritte nach dem Todesfall

Ein Todesfall ist nicht nur ein emotionales Ereignis, sondern bringt auch eine Vielzahl von organisatorischen und rechtlichen Aufgaben mit sich. Hinterbliebene sehen sich mit unterschiedlichsten Fragen konfrontiert: Wer muss sofort informiert werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Wie schützt man den Nachlass vor Zugriffen Dritter? Und welche Fristen gilt es einzuhalten, etwa für die Ausschlagung der Erbschaft oder die Beantragung des Erbscheins?

Unsere Anwälte in Hamburg, Kiel und Schwentinental bieten einen praxisorientierten Leitfaden für die ersten Schritte nach einem Erbfall. Wir erklären, was unmittelbar zu tun ist, welche formalen Anforderungen bestehen und wie sich die Pflichten von Angehörigen, Erben und Testamentsvollstreckern unterscheiden. Dabei werden auch steuerliche, familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Schnittstellen berücksichtigt. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten und Ihnen Sicherheit geben.

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Meldung und Dokumentation des Todesfalls

Benachrichtigung der Behörde

Der erste formale Schritt ist die Anzeige des Todes beim zuständigen Standesamt. Nach deutschem Personenstandsrecht muss jeder Sterbefall binnen 24 Stunden gemeldet werden. In der Praxis kümmert sich häufig das Krankenhaus, Pflegeheim oder Bestattungsunternehmen darum. Hinterbliebene sollten jedoch sicherstellen, dass die Sterbeurkunde zeitnah ausgestellt wird – sie wird für nahezu alle weiteren Schritte benötigt.

Sterbeurkunde und weitere Unterlagen

Die Sterbeurkunde ist das zentrale Dokument für die Abwicklung des Nachlasses. Sie wird beim Standesamt des Sterbeortes beantragt und kann in mehreren Ausfertigungen ausgestellt werden. Neben der Sterbeurkunde können auch folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Bestattungsverfügung

Diese Unterlagen helfen, den letzten Willen zu klären und die Nachlassabwicklung vorzubereiten.

Bestattung und Organisation des Abschieds

Bestattungspflicht und Bestattungsrecht

In den meisten Bundesländern trifft die Bestattungspflicht die nächsten Angehörigen, also Ehepartner, Kinder oder Eltern. Sie sind verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen und die Kosten zu tragen. Liegt eine Bestattungsverfügung vor, sind deren Anweisungen zu beachten. Ohne schriftliche Verfügung wählen die Angehörigen eine Bestattungsform (Erdbestattung, Feuerbestattung) und erteilen dem Bestattungsunternehmen den Auftrag.

Finanzierung der Bestattungskosten

Die Kosten der Bestattung sind Nachlassverbindlichkeiten. Sie können aus dem Nachlass gezahlt werden. Reicht der Nachlass nicht aus, haften die Erben persönlich. Angehörige sollten frühzeitig prüfen, ob eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandvertrag zur Finanzierung besteht. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Sozialleistungsträgern durchzusetzen.

Sicherung des Nachlasses

Wohnung und Vermögenswerte

Um den Nachlass vor Zugriffen Dritter zu schützen, sollten Angehörige die Wohnung des Verstorbenen sichern. Dazu gehört:

  • Schlüssel und Zugangscodes sichern und ändern (z. B. Türschlösser, Alarmanlagen, Bankkarten-PINs).
  • Wertgegenstände, Bargeld und wichtige Dokumente sicher verwahren.
  • Digitalen Nachlass sichern (Passwörter, E-Mail-Konten, Social-Media-Profile). Falls der Verstorbene eine Liste mit Zugangsdaten hinterlassen hat, sollte diese nun verwendet werden.

Banken und Versicherungen informieren

Die Bankkonten des Verstorbenen sollten frühzeitig gesichert werden, um unberechtigte Abbuchungen zu verhindern. Dazu sind die Banken mit Sterbeurkunde zu informieren. Versicherungen (Lebensversicherung, Rentenversicherung, private Rentenversicherung) müssen benachrichtigt werden, um Leistungen zu beantragen und Beitragsabbuchungen zu stoppen. Besonderes Augenmerk gilt gemeinschaftlichen Konten, da hier die Miterben mit dem überlebenden Kontoinhaber die gemeinsame Verfügung klären müssen.

Rechte und Pflichten der Erben

Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

Erben können eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen ab dem Fristbeginn beim Nachlassgericht erklärt werden. Wann die Ausschlagungsfrist beginnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Auslandserblassern oder wenn der Erbe im Ausland lebt, beträgt die Frist sechs Monate. Eine Ausschlagung ist sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist; andernfalls haften die Erben auch mit ihrem eigenen Vermögen. Ein anwaltlicher Rat ist wichtig, um die Vermögenslage korrekt einzuschätzen.

Haftung der Erben

Mit Annahme der Erbschaft, beispielsweise durch Nichtausschlagung haften die Erben für die Nachlassverbindlichkeiten.

Erbschein oder Testamentseröffnung

Sofern der Erblasser ein notarielles Testament hinterlassen hat, genügt das Eröffnungsprotokoll für die Legitimation gegenüber Banken. Liegt nur ein handschriftliches Testament vor oder sind gesetzliche Erben zu ermitteln, ist die Erteilung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht oftmals notwendig. Der Antrag muss unter Vorlage des Testaments oder des Familienstandsregisters gestellt werden. Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht von VENTUS begleitet Sie dabei und hilft, mögliche Fehler zu vermeiden.

Weitere Formalitäten und Fristen

Steuerliche Pflichten

Das Finanzamt wird über den Todesfall informiert. Steuerliche Freibeträge, Schenkungen der letzten zehn Jahre und Sonderregelungen (z. B. Betriebsvermögensverschonung) sind zu berücksichtigen. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Steuerberater von VENTUS.

Versicherungen und Renten

Die Erben sollten prüfen, ob Ansprüche aus Lebens- oder Unfallversicherungen bestehen. Leistungen wie das Sterbegeld wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2004 abgeschafft, können aber noch bei manchen Zusatzversicherungen bestehen.

Unterhaltspflichten und Sozialleistungen

Für unterhaltsberechtigte Angehörige (z. B. geschiedene Ehepartner, minderjährige Kinder) können durch den Tod Unterhaltsansprüche neu bewertet werden. Sozialleistungen wie Wohngeld, Grundsicherung oder Pflegegeld müssen neu beantragt oder angepasst werden. Zudem kann der Wohnraummietvertrag auf die Erben übergehen. Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft, die Übergänge zu gestalten.

Arbeitgeber und Sozialversicherung informieren

Der Arbeitgeber ist über den Tod des Mitarbeiters zu informieren, damit Ansprüche auf Urlaubsabgeltung oder betriebliche Altersvorsorge geltend gemacht werden können. Außerdem müssen Renten- und Sozialversicherungsträger informiert werden, um Rentenzahlungen einzustellen oder Hinterbliebenenrenten zu beantragen.

Internationale und unternehmerische Besonderheiten

Internationale Erbfälle

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) Anwendung finden. Diese bestimmt, welches Erbrecht auf den Nachlass anzuwenden ist. Dies beeinflusst insbesondere Fristen, Pflichtteilsrechte und die Frage, ob ein Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis erforderlich ist. Erben sollten sich frühzeitig beraten lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Unternehmensnachfolge

War der Verstorbene Unternehmer oder Gesellschafter, muss geprüft werden, welche Regelungen innerhalb des Gesellschaftsvertrages zur Nachfolge vorgesehen sind (Erbenqualifikation, Nachfolgeklauseln). Oftmals ist die sofortige Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern, indem ein Geschäftsführer bestellt oder eine Vollmacht erteilt wird. Eine gesonderte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht und einen Steuerberater ist unerlässlich

Praxisbeispiele

Überschuldeter Nachlass: Herr M. verstirbt und hinterlässt Schulden in Höhe von EUR 50. 000. Seine Tochter erfährt vom Nachlass durch die Bank. Da sie den Nachlass nicht überschauen kann, erklärt sie die Ausschlagung fristgerecht beim Nachlassgericht. Dadurch vermeidet sie die Haftung für die Schulden.

Gemeinschaftskonto: Ehepartner F. und G. führten ein sog. Oder-Konto. Nach dem Tod von F. verfügt G. allein über das Konto. Die anderen Erben (Kinder) können einen Ausgleich verlangen. Ein Rechtsanwalt klärt die Ausgleichsansprüche und verhindert unberechtigte Abhebungen.

Unternehmensnachfolge: Der verstorbene Unternehmer H. war alleiniger Geschäftsführer seiner GmbH. Nach seinem Tod ist die GmbH handlungsunfähig. Die Erben bestellen gemäß Gesellschaftsvertrag sofort einen neuen Geschäftsführer und beantragen den Erbschein. Dadurch bleibt das Unternehmen zahlungsfähig und kann laufende Aufträge erfüllen.

Rolle des Rechtsanwalts oder Fachanwalts für Erbrecht

Gerade in den ersten Tagen nach dem Todesfall ist rechtlicher Rat wertvoll. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei:

  • der Ermittlung und Sicherung des Nachlasses
  • der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • der Beantragung von Erbschein oder Europäischem Nachlasszeugnis
  • der Einhaltung steuerlicher Pflichten und Fristen
  • der Beratung zu Unterhaltsansprüchen, Pflichtteilen und Pflegeleistungen
  • der Abstimmung mit Banken, Versicherungen und Behörden
  • der Begleitung in komplexen Fällen (z. B. internationale Nachlässe, Unternehmensnachfolge, Patchwork-Familien)

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Erbfall

Die ersten Schritte nach einem Erbfall sind entscheidend für eine rechtssichere Nachlassabwicklung. Neben der emotionalen Belastung müssen zahlreiche formale und rechtliche Anforderungen erfüllt werden – von der Beantragung der Sterbeurkunde über die Sicherung des Nachlasses bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Eine frühzeitige und strukturierte Vorgehensweise hilft, Fehler zu vermeiden und Fristen einzuhalten. Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Nachlass im Sinne des Erblassers zu regeln.

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