Güterstandsschaukel – steueroptimierter Wechsel des Güterstands

Die Güterstandsschaukel ist ein Gestaltungsmittel im Ehe- und Erbrecht, welches dazu dient, Vermögenswerte steuerneutral zwischen Ehegatten zu übertragen. Unsere Anwälte in Hamburg, Kiel und Schwentinental helfen bei diesem Vorhaben. 

Indem die Ehegatten ihren gesetzlichen Güterstand kurzzeitig von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung ändern und anschließend wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückkehren, können sie den Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns auslösen. Diese Ausgleichszahlung gilt steuerlich nicht als Schenkung, sondern als güterrechtlicher Anspruch, sodass Schenkungsteuerfreibeträge unberührt bleiben. Die Güterstandsschaukel ist daher ein wichtiges Instrument in der Vermögensnachfolge und wird insbesondere in vermögenden Familien eingesetzt, um Erbschaft- und Schenkungsteuer zu minimieren.

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Rechtliche Grundlagen

Der gesetzliche Güterstand der meisten Ehen in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt; nur der während der Ehe erzielte Zugewinn wird im Scheidungsfall oder bei Tod ausgeglichen. Bei der Güterstandsschaukel schließen die Ehegatten zunächst einen notariellen Ehevertrag, welcher die Zugewinngemeinschaft beendet und zur Gütertrennung übergeht. Dieser Wechsel löst den Zugewinnausgleichsanspruch aus, als hätten die Ehegatten sich geschieden – jedoch bleibt die Ehe bestehen. Anschließend wechseln sie zurück in die Zugewinngemeinschaft, indem sie eine erneute güterrechtliche Vereinbarung schließen.

Die Ausgleichsforderung wird als nicht steuerbare güterrechtliche Leistung behandelt, sofern sie nicht missbräuchlich verwendet wird. Dies wurde durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt: Die Zahlung des Zugewinnausgleichs, die auf einem Güterstandswechsel beruht, unterliegt weder der Schenkungsteuer noch der Erbschaftsteuer, da sie auf einer gesetzlichen Ausgleichspflicht beruht.

Ablauf einer Güterstandsschaukel

  1. Ehevertrag über Gütertrennung: Die Ehegatten vereinbaren durch notariellen Vertrag den Wechsel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung. Dadurch wird der während der bisherigen Ehe entstandene Zugewinn fällig.
  2. Berechnung und Ausgleich des Zugewinns: Das Vermögen beider Ehegatten zu Beginn und zum Zeitpunkt des Wechsels wird verglichen; derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte des Überschusses ausgleichen. Diese Zahlung erfolgt in der Regel durch Übertragung von Vermögenswerten (z. B. Immobilien, Geschäftsanteile) oder durch Geldleistungen.
  3. Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft: Nach dem Ausgleich kann durch einen zweiten notariellen Ehevertrag wieder die Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. Der Stichtag für den nächsten Zugewinnlauf beginnt ab diesem Zeitpunkt.

Die Güterstandsschaukel kann auch mehrmals im Leben durchgeführt werden, ist jedoch nur dann steuerfrei, wenn sie nicht unangemessen häufig eingesetzt wird. Ein zeitlicher Abstand zwischen den Wechseln sowie objektive wirtschaftliche Gründe sind wichtig, um keinen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.

Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten

  • Steuerliche Optimierung: Durch den Zugewinnausgleich können hohe Vermögenswerte steuerneutral auf den weniger vermögenden Ehegatten übertragen werden. Die Schenkungsteuerfreibeträge bleiben unberührt, sodass sie für weitere Übertragungen genutzt werden können.
  • Reduzierung der Erbschaftsteuer: Da der Zugewinnausgleich den Nachlass des vermögenderen Ehegatten reduziert, sinkt die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer. Nach dem Tod wird weniger Vermögen vererbt, was Pflichtteilsansprüche mindert und die Erben entlastet.
  • Flexibilität: Die Ehegatten können bestimmen, welche Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile, Kapitalanlagen) im Rahmen des Ausgleichs übertragen werden. Dies ermöglicht eine frühzeitige Vermögensübertragung auf den Ehepartner.
  • Einbeziehung von Unternehmensvermögen: Der Ausgleich kann auch Geschäftsanteile an einer GmbH oder GmbH & Co. KG umfassen. Dabei ist gesellschaftsrechtlich zu prüfen, ob eine Anteilsübertragung zulässig ist (Vinkulierungsklauseln, Zustimmungserfordernisse).

Risiken und Grenzen

  • Missbrauchsgefahr: Bei zu häufigem oder kurzzeitigen Wechsel kann das Finanzamt eine missbräuchliche Gestaltung annehmen und die Steuerfreiheit versagen. Die Güterstandsschaukel sollte daher langfristig und durch wirtschaftliche Gründe motiviert sein (z. B. Altersvorsorge, Pflichtteilssicherung).
  • Notar- und Rechtsberatungskosten: Der Güterstandswechsel erfordert zwei notarielle Eheverträge und möglicherweise Gutachten zur Vermögensbewertung, was Kosten verursacht.
  • Gesellschaftsrechtliche Zustimmung: Bei Übertragung von Geschäftsanteilen können Mitgesellschafter ein Vorkaufsrecht haben oder müssen zustimmen. Eine Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag ist unerlässlich.

Beispiel aus der Praxis

Ein Unternehmer hat über Jahre hinweg erhebliche Vermögenswerte aufgebaut, während seine Ehefrau nur ein kleines Vermögen besitzt. Um die Erbschaftsteuerbelastung zu reduzieren, vereinbaren beide durch notariellen Vertrag die Gütertrennung. Der Zugewinn des Ehemannes wird ermittelt: Sein Anfangsvermögen lag bei EUR 100.000,00, sein Endvermögen bei EUR 2 Mio. Die Ehefrau hat EUR 20.000,00 Anfangs- und EUR 120.000,00 Endvermögen. Der Zugewinn beträgt somit EUR 1,9 Mio. bzw. EUR 100.000,00. Der Ausgleichsanspruch der Ehefrau beläuft sich auf EUR 900.000,00. Der Ehemann überträgt ihr Immobilien und Wertpapierdepot im Wert von EUR 900.000,00. Diese Übertragung ist schenkungsteuerfrei. Anschließend kehren beide zur Zugewinngemeinschaft zurück. Bei seinem späteren Tod ist der Nachlass um EUR 900.000,00 geringer, wodurch die Erbschaftsteuer sinkt.

Familien- und erbrechtliche Schnittstellen

  • Pflichtteilsrecht: Die Durchführung einer Güterstandsschaukel mindert das Vermögen des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Dies kann Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge beeinflussen. Gleichzeitig bleibt die Ausgleichszahlung selbst pflichtteilsneutral, weil sie güterrechtlich begründet ist.
  • Vermächtnisse und Nachlassplanung: Die Güterstandsschaukel ist Teil einer strategischen Nachlassplanung. Sie sollte mit Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht und möglicher Testamentsvollstreckung abgestimmt werden.
  • Unternehmensnachfolge: Bei Unternehmen in Familienbesitz kann der Wechsel genutzt werden, um dem Ehepartner eine Beteiligung zu verschaffen und so die Nachfolge zu sichern. Ein Unternehmertestament sollte dies berücksichtigen.

Rolle von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht

Die Güterstandsschaukel ist ein komplexes Instrument, das steuerliche und familienrechtliche Expertise erfordert. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht prüfen den güterrechtlichen Status, berechnen den Zugewinn, koordinieren mit Steuerberater:innen und Notar:innen und helfen, einen maßgeschneiderten Ehevertrag zu formulieren. Sie achten auf die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit einer Anteilübertragung und setzen die Maßnahme in ein ganzheitliches Nachfolgekonzept ein. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Güterstandsschaukel

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