Internationales Erbrecht – Grenzüberschreitende Nachlässe und EU-Erbrechtsverordnung
In einer globalisierten Welt haben immer mehr Menschen Vermögen im Ausland, internationale Familien oder mehrere Staatsangehörigkeiten. Beim Erbfall stellt sich die Frage, welches Recht auf den Nachlass anzuwenden ist, wie Vermögen in verschiedenen Ländern verteilt wird und welche Behörden zuständig sind. Unsere Anwälte in Hamburg, Kiel und Schwentinental beraten in allen Fragen zum Nachlass. Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat 2015 ein einheitliches System für grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU geschaffen – mit Ausnahme von Dänemark und Irland. Doch auch außerhalb Europas gelten internationale Abkommen und nationale Kollisionsnormen.
Anwendbares Erbrecht bei Auslandsbezug
Gewöhnlicher Aufenthalt als Anknüpfungspunkt
Die EuErbVO knüpft für Erbfälle mit Bezug zu mehreren EU-Mitgliedstaaten an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt des Todes. Dieser Begriff umfasst das Zentrum der Lebensinteressen. Er kann sich von der Staatsangehörigkeit unterscheiden. Wer als Deutscher seit vielen Jahren in Spanien lebt, unterliegt daher dem spanischen Erbrecht, sofern keine wirksame Rechtswahl getroffen wurde. Dies hat Auswirkungen auf Pflichtteilsrechte, Erbquoten und die Anerkennung von Testamentsformen.
Rechtswahl
Art. 22 EuErbVO erlaubt dem Erblasser, durch Rechtswahl das Erbrecht des Staates anzuwenden, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Diese Wahl muss ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag getroffen werden. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsordnungen. Für ausländische Immobilen kann darüber hinaus lokales Recht zwingend bleiben (z. B. französisches Immobilienerbrecht). Eine gut formulierte Rechtswahlklausel vermeidet Unklarheiten und Streit.
Nationales Kollisionsrecht
Für Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der EuErbVO gelten weiterhin nationale Kollisionsnormen. In Deutschland bestimmt das EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), welches Erbrecht anzuwenden ist. Oft wird zwischen beweglichem Vermögen (nach Heimatrecht) und unbeweglichem Vermögen (lex rei sitae) unterschieden. Für deutsch-amerikanische Erbfälle kann dies bedeuten, dass deutsches Recht für Bankguthaben, aber amerikanisches Recht für ein Grundstück in Florida gilt.
Europäisches Nachlasszeugnis und internationale Nachlassabwicklung
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein einheitliches Erbnachweisdokument, das von den Nachlassbehörden in EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wird. Es dient zur Legitimation gegenüber Gerichten und Banken in anderen Mitgliedstaaten. Mit dem ENZ können Erben in einem anderen Land gegenüber Behörden und Schuldnern ihre Stellung nachweisen, ohne jeweils ein nationales Erbscheinverfahren durchlaufen zu müssen. Es ersetzt nicht den deutschen Erbschein, ist aber im Ausland oft praktischer.
Zuständige Behörden
Zuständig für die Ausstellung des ENZ ist die Nachlassbehörde des Staates, dessen Recht auf den Nachlass anwendbar ist. In Deutschland sind dies die Nachlassgerichte. In Frankreich oder Spanien können Notare zuständig sein. Für die Abwicklung eines Nachlasses im Ausland kann es erforderlich sein, parallel nationale Erbscheine oder Zertifikate zu beantragen.
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Testamente
Testamente, die in einem EU-Land wirksam errichtet wurden, sind nach der EuErbVO grundsätzlich in den anderen Mitgliedstaaten zu beachten. Notarielle Testamente werden häufig problemlos anerkannt. Handschriftliche Testamente können dagegen Probleme bereiten, wenn Formvorschriften abweichen. Eine notarielle Beurkundung schafft internationale Anerkennungssicherheit.
Besondere Fallkonstellationen
Immobilie im Ausland
Besitzt der Erblasser eine Immobilie in einem anderen Land, findet auf dieses Vermögen häufig das Recht des Belegenheitsstaates (lex rei sitae) Anwendung. In Spanien erben Kinder zu gleichen Teilen, in Frankreich existiert eine erbrechtliche Reservatsquote ähnlich dem deutschen Pflichtteil. Ohne wirksame Rechtswahl muss man lokales Recht respektieren. Bei einer spanischen Ferienwohnung sollte der Erblasser prüfen, ob er durch ein Testament nach deutschem Recht abweichen kann.
Mehrere Staatsangehörigkeiten
Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten können die Rechtsordnung einer dieser Staaten wählen. Sie sollten die Pflichtteilsrechte, Erbschaftsteuern und Formvorschriften der verschiedenen Länder vergleichen. Eine gut dokumentierte Wahl kann Streit vermeiden.
Erbfälle mit außereuropäischen Staaten
Für Erbfälle mit Staaten außerhalb der EU gelten bilaterale Abkommen oder das nationale internationale Privatrecht. Häufig wird zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen unterschieden. In den USA unterliegt die Erbfolge state law, das stark variieren kann. China lässt keine ausländischen Erbrechtswahlklauseln zu. Wer Vermögen in solchen Ländern besitzt, sollte unbedingt dortige Rechtsanwälte einbeziehen.
Praxisbeispiele
Deutscher in Spanien: Herr M. lebt seit zehn Jahren überwiegend auf Mallorca. Sein gewöhnlicher Aufenthalt liegt in Spanien. Er besitzt eine Wohnung in Deutschland und Konten in beiden Ländern. Ohne Rechtswahl würde spanisches Erbrecht gelten; seine Ehefrau und Kinder würden Erbquoten nach spanischem Recht erhalten. Durch ein notarielles Testament mit Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts kann Herr M. sicherstellen, dass deutsches Pflichtteilsrecht gilt und seine Berliner-Testaments-Lösung anerkannt wird.
Doppelte Staatsangehörigkeit: Frau B. hat die deutsche und die britische Staatsangehörigkeit und lebt zeitweise in London und Berlin. Sie wählt in ihrem Testament das deutsche Erbrecht. Nach dem Brexit gilt für Erbfälle in Großbritannien das nationale Recht; dennoch wird die Rechtswahl in Deutschland anerkannt.
Immobilie in Frankreich: Familie L. besitzt ein Ferienhaus an der Côte d’Azur. Französisches Recht kennt eine Reserve für Kinder und Ehegatten. Ein reines deutsches Berliner Testament kann daher in Frankreich nur eingeschränkt Wirkung entfalten. Durch eine testamentarische Rechtswahl und notarielle französische Regelungen können die Reservatsrechte respektiert und steuerliche Vorteile genutzt werden.
Rolle des Rechtsanwalts oder Fachanwalts für Erbrecht
Internationale Nachlässe erfordern die Zusammenarbeit von Fachanwälten, Notaren und Steuerberatern aus verschiedenen Ländern. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht kann:
- prüfen, welches Erbrecht Anwendung findet und ob eine Rechtswahl sinnvoll ist,
- grenzüberschreitende Testamente und Erbverträge entwerfen und formwirksam gestalten,
- das Europäische Nachlasszeugnis beantragen und die Nachlassabwicklung im Ausland koordinieren,
- steuerliche Optimierungsmöglichkeiten in verschiedenen Rechtsordnungen aufzeigen,
- die Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Testamente überwachen,
- mit ausländischen Kollegen zusammenarbeiten, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum internationalen Erbrecht
Grenzüberschreitende Erbfälle sind komplex, erfordern genaue Planung und Kenntnis verschiedener Rechtsordnungen. Die EuErbVO erleichtert die Abwicklung innerhalb der EU, lässt aber Raum für nationale Besonderheiten. Durch eine wirksame Rechtswahl, steuerliche Planung und professionelle Beratung können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass in mehreren Ländern reibungslos und im Einklang mit Ihren Wünschen geregelt wird. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht mit internationaler Ausrichtung ist der richtige Ansprechpartner, um Fallstricke zu vermeiden und alle Beteiligten fair zu berücksichtigen.