Testamentsregister und Testamentsaufbewahrung – So wird Ihr letzter Wille gefunden

Ein Testament oder Erbvertrag erfüllt seinen Zweck nur, wenn es nach dem Tod des Erblassers auch gefunden wird. Fehlende oder verlorene Verfügungen von Todes wegen können zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, falscher Erbfolge und erheblichem finanziellen Schaden führen. In Deutschland gibt es daher das Zentrale Testamentsregister sowie die Möglichkeit, letztwillige Verfügungen amtlich zu verwahren. 

Unsere Anwälte in Hamburg, Kiel und Schwentinental für Erbrecht beraten bei der Erstellung und Gestaltung des Testaments.

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Zentrales Testamentsregister

Zweck und Trägerschaft

Das Testamentsregister wird von der Bundesnotarkammer geführt. Es ersetzt das frühere Zentrale Testamentsverzeichnis und das ehemalige Zentrale Register für Testamente. Ziel ist es, die Auffindbarkeit von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen erbfolgerelevanten Urkunden zu gewährleisten. Im Todesfall informiert das Register automatisch die zuständigen Nachlassgerichte über die Existenz von hinterlegten Verfügungen.

Eintragungsfähige Urkunden

Ins Register werden folgende Dokumente aufgenommen: - Notarielle Testamente - Erbverträge - Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge - Eheverträge mit erbrechtlichen Regelungen - Gerichtliche Hinterlegungen eigenhändiger Testamente (Amtliche Verwahrung).

Eigenhändige (handschriftliche) Testamente, die zu Hause aufbewahrt werden, werden nicht automatisch registriert. Eine Registrierung ist nur über die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht möglich.

Eintragung und Kosten

Die Registrierung erfolgt durch den Notar oder das Nachlassgericht. Der Erblasser muss nichts weiter tun, als das Testament notariell beurkunden zu lassen bzw. zur amtlichen Verwahrung zu geben. Die Kosten für die Registrierung sind in den Gerichts- und Notarkostengesetzen geregelt hinzu kommen die Notarkosten der Beurkundung und Verwahrkosten.

Benachrichtigungen im Todesfall

Das Register erhält täglich Meldungen der Standesämter über Sterbefälle. Bei jedem Todesfall prüft das Register, ob eine letztwillige Verfügung registriert ist. Das zuständige Nachlassgericht wird über die Verwahrung informiert und fordert die Urkunde zur Testamentseröffnung an. So wird sichergestellt, dass das Testament rechtzeitig eröffnet und umgesetzt werden kann.

Amtliche Verwahrung von Testamenten

Hinterlegung beim Nachlassgericht

Eigenhändige Testamente können beim Amtsgericht (Nachlassgericht) in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Der Erblasser übergibt das Testament persönlich und erhält eine Hinterlegungsurkunde. Das Gericht leitet diese Information an das Testamentsregister weiter. Vorteile:

  • Sicherer Aufbewahrungsort; Schutz vor Verlust oder Fälschung
  • Automatische Registrierung im ZTR
  • Geringe Kosten (ca. EUR 75,00 Verwahrgebühr)

Notarielle Verwahrung

Notariell beurkundete Testamente werden von Notaren verwahrt und an das Testamentsregister gemeldet. Der Erblasser erhält eine Ausfertigung. Die Notarinnen und Notare sind zur Verwahrung verpflichtet und haften für den Verlust der Urkunde. Bei Erbverträgen ist die notarielle Verwahrung zwingend.

Private Aufbewahrung

Wer sein eigenhändiges Testament zu Hause aufbewahrt, sollte einen sicheren, aber auffindbaren Ort wählen. Empfehlenswert ist ein Bankschließfach oder ein feuersicherer Tresor. Es sollte zudem eine Vertrauensperson über den Ablageort informiert werden. Allerdings besteht das Risiko, dass das Testament unentdeckt bleibt. Ohne Verwahrung beim Gericht gibt es keine automatische Registrierung.

Testamentseröffnung und Ablauf nach dem Tod

Nach dem Tod prüft das Nachlassgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt. Bei Vorliegen eines Testaments wird dieses eröffnet, das heißt verlesen und allen Beteiligten mitgeteilt. Wichtig:

  • Ohne testamentarische Registrierung kann das Nachlassgericht von der Existenz eines Testaments nichts wissen.
  • Wird ein Testament nicht gefunden, gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • Die Testamentseröffnung löst die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung aus.

Rechtsanwälte unterstützen Erben bei der Überprüfung, ob weitere letztwillige Verfügungen bestehen, und helfen bei der Durchsetzung der im Testament enthaltenen Rechte.

Rolle von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht

Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht berät bei der Erstellung und Gestaltung des Testaments, insbesondere bei der Formulierung von Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilsklauseln und bei der Einbindung einer Testamentsvollstreckung. Er informiert über die Möglichkeiten der Verwahrung und Registrierung, damit der letzte Wille gefunden und umgesetzt wird. Zusätzlich vertritt er Erben im Testamentseröffnungsverfahren, prüft die Wirksamkeit der Verfügung und unterstützt bei Streitigkeiten. Er kann auch beim Widerruf eines hinterlegten Testaments begleiten.

Internationale Aspekte

Wer Vermögen im Ausland hat oder im Ausland lebt, sollte die unterschiedliche Behandlung von Testamenten berücksichtigen. Nicht alle Länder erkennen handschriftliche Testamente ohne notariellen Nachweis an. Internationale Register (z. B. in Österreich, Frankreich oder Italien) haben eigene Regeln. Die EU-Erbrechtsverordnung ermöglicht es, im Testament eine Rechtswahl zu treffen. Notare und Rechtsanwälte für internationales Erbrecht helfen bei der Koordination der Verwahrung in mehreren Ländern.

Tipps zur Aufbewahrung und Registrierung

  • Notarielle Beurkundung nutzen: Notarielle Testamente sind automatisch registriert und bieten Rechtssicherheit.
  • Amtliche Verwahrung wählen: Eigenhändige Testamente sollten beim Nachlassgericht hinterlegt werden. So sind sie registriert und geschützt.
  • Verwahrungsort dokumentieren: Informieren Sie Vertrauenspersonen oder den Testamentsvollstrecker über den Aufbewahrungsort, wenn Sie das Testament privat aufbewahren.
  • Änderungen registrieren lassen: Bei Änderung oder Widerruf eines Testaments sollte die alte Verfügung zurückgenommen und die neue hinterlegt oder dem Register gemeldet werden.
  • Zusatzunterlagen beifügen: Vollmachten, Auflistungen von Vermögenswerten und Passwörter für digitalen Nachlass können ebenfalls verwahrt werden.

Nur ein aufgefundenes Testament entfaltet seine Wirkung. Das Zentrale Testamentsregister und die amtliche Verwahrung sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille im Todesfall gefunden und eröffnet wird. Die Registrierung ist kostengünstig und unkompliziert, die Verwahrung schützt vor Verlust und Verfälschung. Nutzen Sie notarielle Beratung, um Ihr Testament korrekt zu erstellen und sicher aufzubewahren. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht begleitet Sie bei der optimalen Gestaltung und Registrierung Ihres Testaments. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Testamentsregister

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