Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, die Erbschaftsteuerlast zu minimieren?
Nutzen Sie die Freibeträge: In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen geerbtes Vermögen steuerfrei bleibt. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Beispielsweise haben Eltern und Kinder einen höheren Freibetrag als entfernte Verwandte. Sie können die Steuerlast reduzieren, indem Sie sicherstellen, dass das vererbte Vermögen innerhalb dieser Freibeträge liegt.
Schenkungen zu Lebzeiten: Eine Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu reduzieren, besteht darin, Vermögenswerte zu Lebzeiten zu verschenken. Für Schenkungen gelten ebenfalls Freibeträge, welche alle zehn Jahre wieder vollständig zur Verfügung stehen. Durch schrittweise Schenkungen an Erben können Sie die Steuerlast im Todesfall verringern.
Steuervergünstigungen nutzen: Es gibt bestimmte steuerliche Vergünstigungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, die in bestimmten Fällen die Erbschaftsteuer reduzieren können. Ein Beispiel ist die begünstigte Betriebsvermögensregelung, welche darauf abzielt, Familienunternehmen zu schützen und Erbschaftsteuern in solchen Fällen zu minimieren. Weitere Privilegien gelten für das sog. Familienheim.
Testamentarische Gestaltung: Ein gut geplantes Testament kann dazu beitragen, die Erbschaftsteuerbelastung zu minimieren. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, eine Testamentsgestaltung zu entwickeln, die Ihre Vermögenswerte so effizient wie möglich überträgt und die Steuerlast verringert.
Beratung durch Experten: Es ist ratsam, sich in erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten von einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater beraten zu lassen. Diese Experten können Ihnen dabei helfen, die besten Strategien zur Minimierung der Erbschaftsteuer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu entwickeln.
Wir setzen auf unserer Webseite Cookies oder ähnliche Technologien ein. Einige von ihnen sind essentiell, während andere eingesetzt werden, um statistische Auswertungen zu erhalten und damit unser Onlineangebot stetig verbessern zu können. Wir binden mit Ihrer Einwilligung ebenfalls Dienste von Google ein; dabei können Ihre Daten auch in die USA übermittelt werden. Die USA werden derzeit als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt.
Indem Sie „Ich akzeptiere“ anklicken, stimmen Sie (jederzeit widerruflich) dem Einsatz sämtlicher Cookies auf Ihrem Endgerät sowie einer daraus folgenden Datenverarbeitung zu. In den Einstellungen können Sie Ihre freiwillige Einwilligung jederzeit individuell anpassen. Dort können Sie auch Einstellungen vornehmen oder die Datenverarbeitung ablehnen. Nähere Hinweise erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Einstellungen
Wenn Sie der Datenverarbeitung zu statistischen Zwecken und/oder durch externe Medien zustimmen wollen, wählen Sie die entsprechende Cookie-Kategorie aus und bestätigen Sie Ihre Einwilligung mit Klick auf „Auswahl speichern“. Unter „Details anzeigen“ finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies.
Cookie
Beschreibung
_ga
The _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_gid
Installed by Google Analytics, _gid cookie stores information on how visitors use a website, while also creating an analytics report of the website's performance. Some of the data that are collected include the number of visitors, their source, and the pages they visit anonymously.
_gat
This cookie is installed by Google Universal Analytics to restrain request rate and thus limit the collection of data on high traffic sites.