Insolvenzrecht – Restrukturierung und Sanierung von mittelständischen Unternehmen
Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schiellage, ist schnelles und kompetentes Handeln gefragt. Eine Insolvenz muss nicht das Ende bedeuten – sie kann auch der Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Neustart sein.
Unser interdisziplinäres Team aus RechtsanwältInnen und SteuerberaterInnen hilft Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zukunftssichere Lösungen zu entwickeln.
Frühzeitige Krisenprävention und Risikoanalyse
Wir prüfen Ihre wirtschaftliche Lage, analysieren Risiken für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und beraten Geschäftsführung und Organe zu gesetzlichen Insolvenzantragspflichten. So vermeiden Sie Haftungsfallen und schaffen klare Entscheidungsgrundlagen.
Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
Gemeinsam entwickeln wir individuelle Sanierungskonzepte. Dazu gehören Liquiditätsplanung, Maßnahmenpläne und die Unterstützung beim Bankenreporting. Wir verhandeln mit Banken, Gläubigern und Stakeholdern und schaffen die nötigen Handlungsspielräume.
Insolvenzrechtliche Begleitung
Wenn eine außergerichtliche Sanierung nicht ausreicht, begleiten wir Sie bei der Antragstellung und im gesamten Insolvenzverfahren. Wir prüfen die Möglichkeiten von Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder Sanierungsverfahren nach dem StaRUG, damit Unternehmen geordnet neu starten kann.
Gläubigervertretung und Forderungsdurchsetzung
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Insolvenzverwaltern, melden Forderungen an und wehren unberechtigte Insolvenzanfechtungsansprüche ab. So sichern wir Werte und eröffne Chancen für eine nachhaltige Fortführung.
Organberatung und Haftungsminimierung
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte beraten wir zu ihren Pflichten in der Krise und zeigen Haftungsrisiken auf. Gerne unterstützen wir bei der Durchsetzung versicherungsrechtlicher Ansprüche, etwa im Rahmen einer D&O-Versicherung.