Erstattung verlorenen Einsatzes durch den Betreiber eines Online-Glücksspiel-Portals
Der Betreiber eines Online-Glücksspiel-Portals, dessen Spielangebot sich nur an Einwohner des Landes Schleswig-Holstein gerichtet hat, muss einem Spieler aus Niedersachsen die über Jahre verlorenen Spieleinsätze in Höhe eines Betrages über € 40.000,00 erstatten.
Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig am 23. Februar 2023 - 9 U 3/22 - in der Berufungsinstanz bestätigt. Vor dem Hintergrund, dass es gemäß der zum Zeitpunkt der Spieleinsätze geltenden Gesetzeslage verboten gewesen ist, Online-Glücksspiele in Niedersachsen anzubieten, hat das Oberlandesgericht den Spielvertrag als nichtig beurteilt und den Erstattungsanspruch des Spielers gegen den Betreiber bejaht.
Der Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Betreibers, dass sich das Spielangebot nur an die Einwohner Schleswig-Holsteins richtet, hat das Oberlandesgericht nicht als Beleg für die Kenntnis des Spielers über das Verbot des Online-Glücksspiels in Niedersachsen erachtet. Nach der Beurteilung des Oberlandesgerichts folgt aus dem Hinweis nicht zwingend, dass die Glücksspielteilnahme für die Spieler anderer Bundesländer verboten ist. Darüber hinaus ist eine zwangsläufige Wahrnehmung solcher Hinweise in den Medien und eine Verpflichtung des Spielers hierzu verneint worden. Eine anderweitige Kenntniserlangung des klagenden Spielers vom Verbot des Online-Glücksspiels in Niedersachsen hat das Oberlandesgericht innerhalb des Rechtsstreits nicht feststellen können.
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