Vorsorge treffen – selbstbestimmt bleiben
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen; eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, Sie rechtlich zu vertreten. Wir formulieren diese Dokumente rechtssicher, berücksichtigen Ihre Wünsche und beraten Sie zur Betreuungsverfügung. So behalten Sie die Kontrolle, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Unsere Leistungen
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Mittels einer privatschriftlichen Patientenverfügung können Sie über die Ausgestaltung und den Umfang zukünftiger medizinischer Maßnahmen entscheiden. Innerhalb einer Patientenverfügung definieren Sie des Weiteren, ob bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder zu unterlassen sind, wenn Sie in der konkreten Situation nicht mehr selbst darüber entscheiden können.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine andere Person mit der Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten zu betrauen, falls Sie selbst beispielsweise durch einen tragischen Unfall, eine Krankheit oder aufgrund des Alters die eigene Entscheidungsfähigkeit einbüßen. So kann durch die Bevollmächtigung einer vertrauten Person mittels Vorsorgevollmacht eine gerichtliche Betreuung durch einen Fremden vermieden werden. Sie bleiben durch die von Ihnen gewählte Vertrauensperson handlungsfähig, z.B. bei der Wahrnehmung Ihrer Patientenrechte, der Aufenthaltsbestimmung oder auch der Leitung Ihres Unternehmens.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung greift in dem Fall, dass eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht angeordnet wird. Sie legen fest, welche Person das Gericht zum Betreuer bestellen soll. Daneben, welche Person(en) gegebenenfalls in keinem Fall als Betreuer bestellt werden soll(en).