Erbschaftsteuerberatung
Neben einer Gründung sowie dem Kauf und dem Verkauf von Unternehmen kann es durch einen Erbvorgang zu einer Übertragung von unternehmerischem Vermögen kommen. Unser Expertenteam aus Steuerberatern und Rechtsanwälten berät Sie in allen Angelegenheiten der Erbschaftsteuer und des Erbrechts.
Unsere Leistungen
- Steueroptimierte Beratung im Erbfall
- Beratung in allen Angelegenheiten der Erbschaftsteuer
Steueroptimierte Beratung im Erbfall
Bei der steueroptimierten Beratung steht für uns vor allem der Erhalt Ihrer Vermögenssubstanz im Vordergrund. Wir beraten und betreuen Sie sowohl bei der vorausschauenden Regelung der Vermögensübertragung unter Lebenden als auch bei der steueroptimierten Gestaltung der Vermögensübertragung im unerwartet eintretenden Erbfall.
Beratung in allen Angelegenheiten der Erbschaftsteuer
Während es sich bei einem rein privaten Erbfall meistens um die Übertragung von Nachlassgegenständen, wie z.B. Sachvermögen oder Immobilien, handelt, wird ein Erbe von Unternehmensanteilen oder sogar eines ganzen Unternehmens zu einer komplizierteren Angelegenheit, auch in Sachen Erbschaftsteuer. Wird ein Unternehmen vererbt, geht es nicht nur um die reinen Vermögenswerte, sondern auch um die Person des Vermögensträgers als mitgestaltender Unternehmer.
Hier bietet es sich an, die Unternehmensnachfolge auch unter steuerlichen Gesichtspunkten vorausschauend zu regeln. Unser Team im Erb- sowie im Erbschaftsteuerrecht zeigt Ihnen Gestaltungswege auf, um das Zusammenhalten der Vermögenssubstanz unabhängig von Personenwechseln zu optimieren. Wir behalten den Erhalt des Unternehmens stets im Blick und schlagen Ihnen auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnittene Gestaltungslösungen vor.
Ob vorausgeplante Veränderungen oder auch der plötzliche Erbfall, wir sorgen in beiden Fällen dafür, dass die Belastung durch die Erbschaftsteuer im gesetzlich unvermeidbaren Rahmen bleibt.