Handelsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung in sämtlichen Bereichen des Handels- und Vertriebsrechts. Das Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht und gilt als das Sonderrecht der Kaufleute, welches insbesondere die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern regelt. Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten unterliegen insoweit besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Auch für selbstständige Handelsvertreter sind in den §§ 84 ff HGB spezielle handelsrechtliche Regelungen getroffen.
Als spezialisierte Rechtsanwälte unterstützen wir unsere Mandanten mit jahrzehntelanger Erfahrung
in sämtlichen Fragestellungen des Handels- und Vertriebsrechts. Unsere Beratung umfasst dabei die Gestaltung sämtlicher Außenbeziehungen Ihres Unternehmens, sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr handelsspezifischer Rechte und Forderungen.
Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Handelsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen spielen eine wichtige Rolle für Anbieter von Waren- und Dienstleistungen. Dies gilt insbesondere im stetig wachsenden Onlinehandel bzw. E-Commerce. Die sachliche sowie rechtliche Richtigkeit von AGB-Bestimmungen ist unabdingbar, um zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden und wirtschaftliche Risiken für Unternehmen zu minimieren. Die Verwendung unwirksamer AGB-Bestimmungen kann für den Verwender zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen und durch Wettbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. Es ist daher sinnvoll, bereits vor der Verwendung von AGB überprüfen zu lassen, ob die Klauseln zulässig sind.
Um die rechtlichen Risiken der Verwendung unwirksamer AGB zu vermeiden, unterstützen wir unsere Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung in der Prüfung und Erstellung von rechtswirksamen allgemeinen Einkaufs-, Liefer-, Garantie- oder Servicebedingungen.
Vertriebsrechtliche Vertragsgestaltung
Im Vertriebsrecht unterstützen und beraten wir unsere Mandanten bei der Entwicklung und Anpassung vertrieblicher Vertragsgrundlagen wie Handelsvertreterverträgen, Tippgeberverträgen, Handelsmaklerverträgen und Franchiseverträge. Hierbei helfen wir unseren Mandanten insbesondere bei Fragen der optimalen Provisionsgestaltung.
Den Franchisevertrag kennzeichnet eine entgeltliche Überlassung einer Gesamtheit von Rechten an gewerblichem oder geistigem Eigentum, die zum Weiterverkauf von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen an den Endverbraucher unter gemeinsamen Namen oder Zeichen und einheitlicher Aufmachung und mit fortlaufender kommerzieller oder technischer Unterstützung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber genutzt werden. Bei einem Franchisevertrag handelt es sich um einen Mischvertrag mit verschiedenen rechtlichen Elementen, der bislang gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Aufgrund der Vielfalt von Franchisesystemen existiert kein allgemein verwendbarer Mustervertrag. Um die rechtlichen Risiken unwirksamer Klauseln zu vermeiden, entwickeln und gestalten wir für Sie speziell auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Franchise-Systems zugeschnittene Franchiseverträge.
Weiter beraten wir unsere Mandanten bei der Prüfung und Erstellung von Kundenschutzvereinbarungen im Verhältnis zu Subunternehmern bzw. freien Mitarbeiten, externen Beratern, Vertriebs- oder Kooperationspartnern. In diesen Vertragsbeziehungen sind Kundenschutzvereinbarung regelmäßig erforderlich, um den Abfluss von Kundendaten an Wettbewerber umfassend zu verhindern. Zentraler Regelungsinhalt einer Kundenschutzvereinbarung ist die Verpflichtung des Vertragspartners, für einen bestimmten Zeitraum die ihm während der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen kundenbezogenen Daten nicht für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden oder diese an Dritte weiterzugeben. Gleichzeitig wird dem Vertragspartner mittels einer Vertragsstrafenklausel untersagt, unmittelbar selbst bzw. durch Mitarbeiter oder mittelbar über Dritte in geschäftlichen Kontakt zu den Kunden zu treten. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vertragsstrafenklausel kann direkt aus der Kundenschutzvereinbarung gegen den Vertragspartner vorgegangen werden. Hierfür erstellen wir für unsere Mandanten eine auf den jeweiligen Einzelfall individuell passende Vertragsstrafenklausel.
Handelsvertreterrechtliche Beratung
Im Handelsvertreterrecht unterstützen wir Handelsvertreter bei der Geltendmachung von eigenen Ansprüchen und Rechten gegenüber Versicherern und Vertriebsgesellschaften. In Betracht kommen regelmäßig die Geltendmachung und Durchsetzung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen sowie die Geltendmachung von handelsvertreterrechtlichen Kontrollrechten, wie etwa die Erteilung eines Buchauszugs, die Bucheinsicht und Auskunftsanspruchs.
Ebenso unterstützen wir Handelsvertreter bei der Forderungsabwehr und beraten in Streitigkeiten, in denen der Versicherer oder eine Vertriebsgesellschaft die Rückzahlung unverdient gebliebener Provisionsvorschüsse von einem Handelsvertreter verlangt. Hierbei beraten wir unsere Mandanten regelmäßig auch zur Beendigung und Abwicklung von Vertriebsverträgen, die Fragestellungen zu der Wirksamkeit von Kündigungen und nachvertraglichen Wettbewerbsklauseln aufwerfen. In diesem Zusammenhang bietet sich oftmals die Gestaltung einer interessengerechten Aufhebungsvereinbarung an, welche die Folgen der Beendigung des Handelsvertretervertrages für die Vertragsparteien überschaubar und explizit regelt. Wir finden für unsere Mandanten rechtssichere und individuelle Regelungen zu den besonders streitanfälligen Punkten, wie offene Provisionsforderungen, die Abrechnungsmodalitäten der Stornoreserve, die Auszahlung des Ausgleichsanspruchs sowie die Übernahme von Kundenbeziehungen.
Bei Beratungsbedarf hinsichtlich der Besonderheiten im Handelsvertreterrecht unterstützen unsere spezialisierten Rechtsanwälte Sie sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Transport- und Speditionsrecht
Durch die zunehmende Internationalisierung des Gütertransports gewinnt das Transportrecht zusehends an Bedeutung. Das Transportrecht umfasst als Teilgebiet des Handelsrechts Regelungen über die innerstaatliche Beförderung von Gütern. Typische Vertragsarten innerhalb des Gütertransportrechts sind insbesondere der Frachtvertrag sowie der hiervon zu unterscheidende Speditionsvertrag.
Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Hingegen verpflichtet der Speditionsvertrag als Spezialfall des Geschäftsbesorgungsvertrages den Spediteur lediglich dazu, die Versendung des Gutes zu besorgen. Dieser schuldet somit - anders als der Frachtführer - keinen Erfolg in Form einer Ortsveränderung des Gutes, sondern nur die Organisation des Transportes und unter Umständen auch die Verwahrung des Gutes durch geeignete Ausführungsgeschäfte.
In diesem Zusammenhang stellen sich regelmäßig komplexe haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche und handelsrechtliche Fragen. Hierzu beraten wir umfassend in Fragen zum allgemeinen Fracht- und Speditionsrecht und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Expertise insbesondere bei der Geltendmachung und Abwehr von Frachtansprüchen und Frachtausfällen, mit der Durchsetzung von Regressansprüchen von Transport- und Diebstahlsschäden sowie mit der Prüfung und Erstellung von Speditions- und Logistikverträgen.